Mittlerer Dienst mit Ausbildung

Begonnen von CitizenX, 09.01.2024 09:29

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CitizenX

Hallo zusammen,

in meiner Organisation ist es möglich, sich "nur" mit einer Ausbildung (verw./kfm.) ohne HS-Abschluss auf EG9b/9c-Stellen zu bewerben, wenn man "besonders befähigt" ist. Nach 2 Jahren auf solch einer Stelle ist sogar ein Aufstieg bis EG12 möglich. Frage: dürfte man sich dann theoretisch auch außerhalb, also in anderen Anstalten im ö.D. auf Stellen im mittleren Dienst bewerben, wenn man nachweisen kann, dass man bereits mehrere Jahre Erfahrung auf Stellen im m.D. hat? Die Frage wollte ich meinem AG nicht unbedingt stellen, deshalb hoffe ich, dass sie an dieser Stelle beantwortet werden kann.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

X.

Organisator

Die Fragestellung ist unklar. Mittlerer Dienst ist eine Beamtenlaufbahn, für die kein Studium notwendig ist, wohl aber die Laufbahnbefähigung.

Sich "nur mit Ausbildung" auf Stellen ab E9b bewerben zu können ist tariflich unproblematisch. Als "Sonstiger" ist auch die Eingruppierung ohne Abzug einer Entgeltgruppe möglich.

Sollten Angestelltenstellen vergelichbar im mittleren Dienst gemeint sein, stelle ich mir die Frage, warum nicht? Dafür ist doch ohnehin nur eine Ausbildung notwendig.

MoinMoin

Tariflich kann man sich auch ohne Schulabschluss sich auf EG12er Stellen bewerben und eingestellt werden.
Oftmals hat man dann auch Anspruch auf die EG12 Bezahlung.

Ob der AG die Stellen so ausschreibt oder ob er so jemandeneinstellt sit natürlich gänzlich eine andere Sache.

Thomber

Klar, kann man sich überall bewerben. Fraglich ist dabei immer, welche Qualifikationen im Ausschreibungstext gefordert werden.
Praktische Erfahrungen/Kenntnisse auf Level EG9b sind leider wertlos, wenn die ausschreibende Behörde halt an Formalien festhalten will/muss.


MoinMoin

Zitat von: Thomber am 09.01.2024 10:13
Klar, kann man sich überall bewerben. Fraglich ist dabei immer, welche Qualifikationen im Ausschreibungstext gefordert werden.
Praktische Erfahrungen/Kenntnisse auf Level EG9b sind leider wertlos, wenn die ausschreibende Behörde halt an Formalien festhalten will/muss.
Gibt es da irgendwo Vorgaben, so dass sie müssen?

Organisator

Zitat von: MoinMoin am 09.01.2024 10:20
Zitat von: Thomber am 09.01.2024 10:13
Klar, kann man sich überall bewerben. Fraglich ist dabei immer, welche Qualifikationen im Ausschreibungstext gefordert werden.
Praktische Erfahrungen/Kenntnisse auf Level EG9b sind leider wertlos, wenn die ausschreibende Behörde halt an Formalien festhalten will/muss.
Gibt es da irgendwo Vorgaben, so dass sie müssen?

Tariflich auf jeden Fall nicht. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass für bestimmte Tätigkeiten ein Studium notwendig ist, auch wenn nicht tariflich erforderlich. Der Sonstige ist da auch praktisch gesehen die Ausnahme.

Thomber

Zitat von: MoinMoin am 09.01.2024 10:20
Zitat von: Thomber am 09.01.2024 10:13
Klar, kann man sich überall bewerben. Fraglich ist dabei immer, welche Qualifikationen im Ausschreibungstext gefordert werden.
Praktische Erfahrungen/Kenntnisse auf Level EG9b sind leider wertlos, wenn die ausschreibende Behörde halt an Formalien festhalten will/muss.
Gibt es da irgendwo Vorgaben, so dass sie müssen?

Nein, wohl nicht. Sowohl Ausschreibungstexte als auch die Qalifikationserfordernisse sind Ausdruck des behördlichen Willens. Je strenger der Ausschreibungstext, desto weniger Bewerbungen.
Die einen wollen unbedingt einen Volljuristen als "Amtsleiter" und den anderen genügt es, dass man den AngLehrg. II hat, um sogar bis in den "hD" zu kommen....   Es gibt  natürlich tarifliche Zuordnungen von Qualifikationen und Entgeltgruppen, aber das sind keine starren Gebilde, wie etwa bei den Beamten.




MoinMoin

Zitat von: Organisator am 09.01.2024 10:24
Zitat von: MoinMoin am 09.01.2024 10:20
Zitat von: Thomber am 09.01.2024 10:13
Klar, kann man sich überall bewerben. Fraglich ist dabei immer, welche Qualifikationen im Ausschreibungstext gefordert werden.
Praktische Erfahrungen/Kenntnisse auf Level EG9b sind leider wertlos, wenn die ausschreibende Behörde halt an Formalien festhalten will/muss.
Gibt es da irgendwo Vorgaben, so dass sie müssen?

Tariflich auf jeden Fall nicht. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass für bestimmte Tätigkeiten ein Studium notwendig ist, auch wenn nicht tariflich erforderlich. Der Sonstige ist da auch praktisch gesehen die Ausnahme.
Das braucht man sich nicht vorstellen, sondern ist bei Ärzten und Apothekern der Fall  ;D

nein, was ich meinte ist, gibt es Vorgaben, die AGs dazu zwingen z.B. in der IT eine Ausbildung zu fordern, obwohl es rechtlich keine Notwendigkeit dafür gibt.

Thomber

Zitatgibt es Vorgaben, die AGs dazu zwingen z.B. in der IT eine Ausbildung zu fordern, obwohl es rechtlich keine Notwendigkeit dafür gibt.
Gäbe es eine Vorgabe, gäbe es auch damit eine rechtl. Notwendigkeit.   8)

So oder so... Forderungen in Stellenausschreibungen sind im Grunde nur das Ergebnis von der Abwägung der AG-Wünsche und des Fachkräfteangebots.
Z.B. ohne IT-Ausbildung von E5 nach E10 springen?   Yes, geht!

CitizenX

Zitat von: Organisator am 09.01.2024 09:40
Die Fragestellung ist unklar. Mittlerer Dienst ist eine Beamtenlaufbahn, für die kein Studium notwendig ist, wohl aber die Laufbahnbefähigung.

Sich "nur mit Ausbildung" auf Stellen ab E9b bewerben zu können ist tariflich unproblematisch. Als "Sonstiger" ist auch die Eingruppierung ohne Abzug einer Entgeltgruppe möglich.

Sollten Angestelltenstellen vergelichbar im mittleren Dienst gemeint sein, stelle ich mir die Frage, warum nicht? Dafür ist doch ohnehin nur eine Ausbildung notwendig.

Ach Mensch, ich sollte lieber meine Beiträge 2-3 Mal prüfen, bevor ich sie absende...ich meinte natürlich den gehobenen Dienst (EG 9b bis 12) und nicht den mittleren Dienst, sorry.

CitizenX

Zitat von: MoinMoin am 09.01.2024 09:46
Tariflich kann man sich auch ohne Schulabschluss sich auf EG12er Stellen bewerben und eingestellt werden.
Oftmals hat man dann auch Anspruch auf die EG12 Bezahlung.

Das wusste ich z.B. nicht und dachte stets, dass mein AG eine Ausnahme wäre. Sämtliche Stellenanzeigen im öD, die ich mir bisher angeschaut hatte, setzen ab 9b-Stellen mind. einen Bachelor voraus.

E15TVL

Zitat von: CitizenX am 09.01.2024 13:48
Zitat von: Organisator am 09.01.2024 09:40
Die Fragestellung ist unklar. Mittlerer Dienst ist eine Beamtenlaufbahn, für die kein Studium notwendig ist, wohl aber die Laufbahnbefähigung.

Sich "nur mit Ausbildung" auf Stellen ab E9b bewerben zu können ist tariflich unproblematisch. Als "Sonstiger" ist auch die Eingruppierung ohne Abzug einer Entgeltgruppe möglich.

Sollten Angestelltenstellen vergelichbar im mittleren Dienst gemeint sein, stelle ich mir die Frage, warum nicht? Dafür ist doch ohnehin nur eine Ausbildung notwendig.

Ach Mensch, ich sollte lieber meine Beiträge 2-3 Mal prüfen, bevor ich sie absende...ich meinte natürlich den gehobenen Dienst (EG 9b bis 12) und nicht den mittleren Dienst, sorry.
Nein, meintest du (auch) nicht. Irgendwelche Entgeltgruppen haben mit einer Beamtenlaufbahn a lá "mittlerer Dienst", "gehobener Dienst", ... nichts zu tun!!!

Es ist tarifrechtlich problemlos möglich, einem ungelernten Schulabbrecher auszuübende Tätigkeiten der Wertigkeit E 15 zu übertragen. Was der AG in seinen Stellenausschreibungen fordert (Berufsausbildung, Bachelor, Master, grüne Haare und blaue Augen, ...) ist für die Eingruppierung nicht relevant.

VFA West

Wenn wir ehrlich sind, ist das aber definitiv die Ausnahme. Ich kenne kaum Behörden, die eine Eingruppierung > EG 9a ohne Studium oder vergl. Qualifikation ermöglichen.

MoinMoin

Kommt auf den Bereich an.
Fachinformatiker bekommen diese Chance durchaus.
In der Verwaltung gebe ich dir noch Recht.

E15TVL

Zitat von: VFA West am 09.01.2024 16:24
Wenn wir ehrlich sind, ist das aber definitiv die Ausnahme. Ich kenne kaum Behörden, die eine Eingruppierung > EG 9a ohne Studium oder vergl. Qualifikation ermöglichen.
Ich dagegen sehr viele! Okay, zwar nicht in der Bundesverwaltung - wir sind hier im TVöD-Bund-Unterforum - aber in Landes- und Kommunalverwaltung ist mir "so etwas" schon sehr oft begegnet. Also Eingruppierung auch locker überhalb der E 12 mit "nur" Berufsausbildung.