Leistungszulage und Teilzeit

Begonnen von Oli80, 09.01.2024 15:50

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Oli80

Grüß Gott,

wie verhält es sich bei einer Zulage (TVL §40, §18), wenn man in Teilzeit wechselt? Bleibt die in voller Höhe erhalten?

dankschön für Eure Antworten

McOldie

§ 18 TV-L ist gestrichen ;D
Für in Monatsbeträgen festgelegte Zulagen gilt § 24 Abs. 2 TV-L, d.h. anteilig.

MoinMoin

Nicht für die die unter §40 fallen, guckst du tvl seite 50

Oli80

Zitat von: MoinMoin in 09.01.2024 19:47
Nicht für die die unter §40 fallen, guckst du tvl seite 50

Also bleibt sie in gleicher Höhe erhalten?

TV-Ler

Zitat von: Oli80 in 10.01.2024 07:29
Zitat von: MoinMoin in 09.01.2024 19:47
Nicht für die die unter §40 fallen, guckst du tvl seite 50

Also bleibt sie in gleicher Höhe erhalten?
Das heißt zunächst, das §18 im Bereich der Wissenschaft nicht gestrichen ist.
Darüber hinaus gilt, das was McOldie schon geschrieben hat.