Autor Thema: Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?  (Read 2545 times)

Buero 72

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Gibt es das Jubiläumsgeld einfach so, oder muss ich das bei der Bezügestelle beantragen? Weiß das jemand?
VG

MoinMoin

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Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
« Antwort #1 am: 09.01.2024 16:41 »
Bei uns gibt es das so, inkl. Kaffee und Kuchen beim Chef.

Tiffy

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Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
« Antwort #2 am: 09.01.2024 16:48 »
Hoffentlich ohne Teilnahmepflicht!

McOldie

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Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
« Antwort #3 am: 09.01.2024 17:23 »
Das Jubiläumsgeld ist ein tariflicher Anspruch, der nicht beantragt werden muss. Der Arbeitgeber muss allerdings darauf achten, das der Arbeitgeber die auszahlung nicht vergisst.

Es gibt Arbeitgeber, die teilen ihren Beschäftigten nach der Einstellung die Beschäftigungszeit und damit auch das Datum der Jubiläen mit.

MoinMoin

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Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
« Antwort #4 am: 09.01.2024 19:50 »
Hoffentlich ohne Teilnahmepflicht!
bei uns ist das Nett mit dem Präsi zu klönen.

ergänzend zu @mcoldi
es sollte alle die aus dem Bat übergeleitet wurden mal genau hinschauen, ob denen evtl. vorzeiten gestrichen wurden.
Hatte wir neulich bei uns

Buero 72

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Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
« Antwort #5 am: 10.01.2024 14:27 »
Danke Euch Allen!
Meine Zeiten stehen ordentlich in der Bezügemitteilung drin, soweit dürfte das klar gehen. Es gibt bei uns noch einen Tag Sonderurlaub, den muss ich mit Sicherheit beantragen.
Ich gehe auch gern zum Oberboss zum Kaffee (Sekt? Kekse?), er ist ausgesprochen nett und klug.

VG

MoinMoin

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Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
« Antwort #6 am: 10.01.2024 15:00 »
Danke Euch Allen!
Meine Zeiten stehen ordentlich in der Bezügemitteilung drin, soweit dürfte das klar gehen. Es gibt bei uns noch einen Tag Sonderurlaub, den muss ich mit Sicherheit beantragen.
Ich gehe auch gern zum Oberboss zum Kaffee (Sekt? Kekse?), er ist ausgesprochen nett und klug.

VG
Alkoholfreier Sekt *bäh*

Johann

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Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
« Antwort #7 am: 10.01.2024 15:39 »
Alkoholfreier Sekt *bäh*
Nach Feierabend? Wer trinkt da so ne Plörre?

Garfield

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Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
« Antwort #8 am: 10.01.2024 16:55 »
Auch einer der traurigsten Paragraphen im TV-L.
Wenn da wenigstens ein halbes Monatsgehalt stehen würde. Aber hier fixe Beträge reinzuschreiben die inzwischen mehr als lächerlich wirken, ist wirklich blamabel.

Faunus

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Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
« Antwort #9 am: 10.01.2024 17:16 »
Gibt es eigentlich noch zufriedene Menschen im ÖD/in Deutschland?!

TV-Ler

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Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
« Antwort #10 am: 11.01.2024 08:03 »
Gibt es eigentlich noch zufriedene Menschen im ÖD/in Deutschland?!
<Hand_heb>

Johann

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Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
« Antwort #11 am: 11.01.2024 08:08 »
Auch einer der traurigsten Paragraphen im TV-L.
Wenn da wenigstens ein halbes Monatsgehalt stehen würde. Aber hier fixe Beträge reinzuschreiben die inzwischen mehr als lächerlich wirken, ist wirklich blamabel.

Aus Sozialismussicht ist es gut. So hat jeder das Gleiche (wenige). Wäre es prozentual, würden ja die da oben wieder überproportional bevorteilt.

TV-Ler

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Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
« Antwort #12 am: 11.01.2024 08:13 »
Auch einer der traurigsten Paragraphen im TV-L.
Wenn da wenigstens ein halbes Monatsgehalt stehen würde. Aber hier fixe Beträge reinzuschreiben die inzwischen mehr als lächerlich wirken, ist wirklich blamabel.

Aus Sozialismussicht ist es gut. So hat jeder das Gleiche (wenige). Wäre es prozentual, würden ja die da oben wieder überproportional bevorteilt.
Ich halte es für selbstverständlich, das für denselben Sachverhalt (hier: Betriebszugehörigkeit) eine für alle Beschäftigten identische Prämie ausgezahlt wird. Da ist die Sozialismus_Bashing_Keule ausnahmsweise mal unangebracht  ;)
Die Beträge haben sich nur leider seit BAT-Zeiten nicht geändert und wirken heuten dementsprechend lächerlich...

Johann

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Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
« Antwort #13 am: 11.01.2024 08:22 »
Wurden die 6,65€ Vermögenswirksame Leistungen eigentlich seit Beginn TV-L mal angepackt?
Ansonsten habe ich hier noch (außertariflich) 23,01€ Programmierzulage, die es wohl auch im BAT gab und dann freundlicherweise von meiner Behörde mit dem TV-L weitergeführt wurde. Erhöht wurde die aber auch nie.

Sozialismus-Bashing ist wichtig und macht Spaß.

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Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
« Antwort #14 am: 11.01.2024 09:07 »
Wurden die 6,65€ Vermögenswirksame Leistungen eigentlich seit Beginn TV-L mal angepackt?
Ansonsten habe ich hier noch (außertariflich) 23,01€ Programmierzulage, die es wohl auch im BAT gab und dann freundlicherweise von meiner Behörde mit dem TV-L weitergeführt wurde. Erhöht wurde die aber auch nie.

Sozialismus-Bashing ist wichtig und macht Spaß.
Nein, die 6,65 Euro stammen auch aus BAT-Zeiten. Die sind ja aber auch erst kürzlich zu Ende gegangen (ist ja nicht mal 20 Jahre her...  8) )

Außerdem ist das Thema Vermögensbildung der Arbeitnehmer inzwischen ein wenig aus der Mode gekommen - macht ja auch gar keinen Sinn mehr, denen geht's doch gut, wenn nicht zu gut...  ;)

Die Programmierzulage wird im übrigen nicht freundlicherweise von deiner Behörde weitergeführt, sondern weil das im TV-L so vorgesehen ist.

Sozialismus-Keulen sind immer gut, wenn sie angebracht sind - hier war das nur nicht der Fall  ;D