Folgender Sachverhalt kommt mir doch komisch vor:
Langjähriger Kollege wird höhergruppiert bzw. soll dies werden. Man vereinbart eine sechsmonatige "Probezeit", in der die neuen Aufgaben erst einmal vorübergehend übertragen werden und die Differenz beim Entgelt via Zulage geregelt wird. So weit, so - meines Erachtens - korrekt. Kollege arbeitet auch bereits im neuen Bereich mit den höherwertigen Aufgaben.
Nun heißt es aus der Verwaltung, dass das neue Gehalt, also die Zulage zur neuen Entgeltgruppe, erst nach der "Probezeit" für deren sechs Monate rückwirkend auf einen Schlag gezahlt wird. Bis dahin gibt es lediglich das Entgelt der alten EG.
Was meint ihr? Mir erscheint das nicht korrekt, da ja bereits Aufgaben der höheren EG wahrgenommen werden. Gibt es da einschlägige Stellen im TV-L, die ein solches Vorgehen regeln?
Danke und Gruß!