ich finde, für mich stellt sich immer die Frage, warum muss man alten Urlaub so lange als AG mitschleppen? Der gesetzliche Mindesturlaub hat ja nun schon eine recht lange Verfallsfrist. Da kann der tarifliche Mehrurlaub aus meiner Sicht auch recht zeitnah verfallen. Ich setze mal Voraus, dass ich als AG an die Hinweispflichten gedacht habe und meine Beschäftigten zu Beginn des Jahres (ob krank oder nicht) an ihren Resturlaub erinnert habe.
Daneben hat es ja auch noch einen haushalterischen Einschlag, wenn ich z. B. an Rückstellungen denke, die ich ja auch zeitnah mal auflösen will.
Wir führen bspw. Rückkehrgespräche, in denen es regelmäßig um Resturlaub geht. Ich sehe keinen Grund, diesen dann noch ewig mitzuschleppen, nur weil es ein MA so möchte.