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Eingruppierung Systemadministrator / Sachgebietsleitung / ISB
itler2021:
Liebe Forenmitglieder,
ich hätte mal eine Frage zu meiner Eingruppierung.
Ich bin ausgebildeter Informatikkaufmann und seit 2004 in einer Verbandsgemeindeverwaltung beschäftigt. In den letzten 20 Jahren habe ich an vielen Fortbildungen teilgenommen. Unter anderem 2018 ein Aufbaustudium Verwaltungsinformatik mit Abschluss „Verwaltungsinformatiker“ (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung) und 2023 die Fortbildung zum Informationssicherheitsbeauftragten mit Abschluss „Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) IHK“.
Seit 2018 bin ich in der E10 eingruppiert.
Seit 2018 hat sich allerdings viel in meinem Aufgabenbereich verändert. Abgesehen von jeder Menge neuer Aufgaben und Verantwortlichkeiten bin ich nun „inoffiziell“ für ein EDV Team von 3 Personen (E9b, E9a, E6) plus Azubi verantwortlich.
- Fachliche Anleitung und Weisungsbefugnis gegenüber der drei Mitarbeiter
- Koordinierung der Arbeitsabläufe und Arbeitsschwerpunkte sowie die Überwachung der Aufgabenerfüllung.
- Klärung organisatorischer, personeller und fachlicher Grundsatzfragen
Seit 2023 bin ich zum Informationssicherheitsbeauftragten mit allen Aufgaben und Pflichten bestellt worden. Dies wäre eigentlich
Mit meiner Tätigkeit als IT-Administrator bzw. Sachgebietsleiter bzw. Teamleiter bin ich eigentlich zu 100% ausgelastet.
Bevor ich zum Informationssicherheitsbeauftragten bestellt wurde, war ich der Auffassung, dass mir mittlerweile die E11 zustehen würde.
Seit dem ich nun zum ISB bestellt wurde, bin ich der Meinung, dass eine E11 nicht mehr gerechtfertigt wäre, dass überall ISB Stellen mit E12 und E13 ausgeschrieben werden.
Wie würdet Ihr das ganze sehen bzw. welche Empfehlung hättet Ihr für mich, damit ich „gerecht“ eingruppiert werde?
Über eine kompetente Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank.
Herbert Meyer:
Wenn vorher bereits eine vollständige Auslastung bestand, bezweifle ich, dass der Anteil von Tätigkeiten eines ISB ausreichend umfangreich ist, dass es zu einer Höhergruppierung führt. Darüber hinaus können im Tätigkeitsprofil eines ISB auch Tätigkeiten enthalten sein, die einer 9b entsprechen. Ohne konkrete Aufschlüsselung der übertragenen Tätigkeiten und deren Zeitanteile lässt sich hier nur fröhliches Kristallkugel-Raten betreiben. Auf Grundlage der bisher genannten Tätigkeiten erscheint mir eine Eingruppierung irgendwo zwischen 9b und E12 korrekt.
Abgesehen davon sind ITler nach wie vor gefragte Fachkräfte. Das lässt sich auch als Druckmittel verwenden, damit der Arbeitgeber ein Tätigkeitsprofil überträgt, das gezielt zu einer verhandelten Eingruppierung führt.
MoinMoin:
Ich sehe es genauso wie mein Vorschreiber.
Was du machen kannst Tätigkeitsbeschreibung überprüfen, ob sie noch stimmt und ob du durch die geänderte TB anders diese eingruppiert bist
Also:
Dem PA schreiben, dass du zum ISB bestellt worden bist, welches nach deinen selbstgemachten Anschreibungen ein Zeitumfang von 50% (oder 33%) hat und du um entsprechende Korrektur deiner Bezahlung bittest. rückwirkend die letzten 6 Monate nicht vergessen.
Wahrscheinlich hat der AG vergessen diese Änderungen der auszuübenden Tätigkeiten dem PA mitzuteilen.
Alternative:
1) Deine Tätigkeiten/Arbeitsvorgänge mit Zeitanteile anschauen, erneuern.
2) Vom AG (also Personalstelle) bestätigen lassen, das dies dien auszuübenden Tätigkeiten sind (und wenn es nicht bestätigt wird, diese Tätigkeiten auch nicht ausüben).
3) Feststellen (lasen) wo man damit eingruppiert ist, und dann dieses Entgelt einfordern/einklagen.
ElBarto:
Der Verwaltungsinformatiker an der FH entspricht wohl in etwa DQR 6.
Der DQR des ISB sollte auf dem IHK-Zeugnis stehen.
Der DQR gibt aber nur an was theoretisch möglich wäre.
Die EG 10 ist also mal nicht falsch.
Die "Teamführung" bezeichnest Du selbst als "inoffiziell" zuständig.
Der AG/zuständige Vorgesetzte in Absprache mit der PA sollte Dir also die Teamleitung offiziell übertragen.
Hast Du dann tatsächlich disziplinarische Weisungsbefugnis wäre in Kombination mit dem ISB und weiterer Aufgaben eine EG 12 denkbar.
Das ist aber nur meinem Empfinden nach so und dem was ich in meinem Umfeld erlebe geschuldet.
Herbert Meyer:
--- Zitat von: ElBarto am 10.01.2024 13:42 ---Der Verwaltungsinformatiker an der FH entspricht wohl in etwa DQR 6.
Der DQR des ISB sollte auf dem IHK-Zeugnis stehen.
Der DQR gibt aber nur an was theoretisch möglich wäre.
Die EG 10 ist also mal nicht falsch.
Die "Teamführung" bezeichnest Du selbst als "inoffiziell" zuständig.
Der AG/zuständige Vorgesetzte in Absprache mit der PA sollte Dir also die Teamleitung offiziell übertragen.
Hast Du dann tatsächlich disziplinarische Weisungsbefugnis wäre in Kombination mit dem ISB und weiterer Aufgaben eine EG 12 denkbar.
Das ist aber nur meinem Empfinden nach so und dem was ich in meinem Umfeld erlebe geschuldet.
--- End quote ---
Es sollte allerdings im Hinterkopf behalten werden, dass der Tarifvertrag keine Bestimmung kennt, dass Vorgesetzte automatisch höher eingruppiert sind als das anzuleitende Personal.
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