Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierung Systemadministrator / Sachgebietsleitung / ISB

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cyrix42:
Der DQR ist nur tarifrechtlich völlig unbedeutend. Der TV-L definiert selbst, was er unter den jeweils geforderten Abschlüssen versteht; was sich andere dazu gedacht haben, ist hier irrelevant.

Kubus:
ich war bis vor 2 Jahren als ISB tätig, in EG12.
Kenne aber auch ISBs mit EG14 oder 10/11. Es kommt halt drauf an... ich hatte 100% Stellenanteil bei einer 200k Kommunalverwaltung.

ElBarto:

--- Zitat von: cyrix42 am 10.01.2024 13:53 ---Der DQR ist nur tarifrechtlich völlig unbedeutend. Der TV-L definiert selbst, was er unter den jeweils geforderten Abschlüssen versteht; was sich andere dazu gedacht haben, ist hier irrelevant.

--- End quote ---

TV-L wäre eine eigene Rubrik.
Der DQR bietet zumindest eine Orientierung was möglich ist.
Natürlich kommt es dann auch noch auf andere Gegebenheiten wie Größe des AG usw.

itler2021:
Vielen Dank für die Antworten.

Die Tätigkeiten des ISB wurden vom Arbeitgeber so definiert:
(im Grunde wäre dies eine 100% Stelle)



Als IT-Sicherheitsbeauftragte sind Sie zuständig und gegenüber der Verwaltungsleitung verantwortlich für alle Belange der Informationssicherheit, insbesondere:

•   Abstimmen der Sicherheitsziele mit der Verwaltungsführung
•   Erstellen, Abstimmen, Bekanntmachung und zukünftige Anpassung einer Sicherheitsleitlinie, eines Sicherheitskonzeptes (mit Risikoanalysen und Maßnahmenfestlegungen) und notwendiger Sicherheitsrichtlinien
•   Mitwirkung bei Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für das Personal
•   Überwachen / Überprüfen der Sicherheit: Kontrolle der korrekten Umsetzung von Maßnahmen, Beurteilung der Wirksamkeit, Analyse und Nachbearbeitung von Sicherheitsvorfällen
•   Berichte über erhebliche Sicherheitsvorkommnisse an die Leitungsebene, sowie jährlich über den Stand der Informationssicherheit im Unternehmen
•   Informationsmanagement und Informationsfluss: Berichtswesen, Dokumentation, Aufzeichnungen
•   Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten, beispielsweise Datenschutzbeauftragter, Personalrat


Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben werden folgende Befugnisse übertragen:

-   Steuerung des Sicherheitsprozesses, insbesondere Anberaumen von Meetings und Herbeiführen von Abstimmungen in Abstimmung mit der Verwaltungsleitung
-   Zugang zu allen relevanten Informationen
-   Begehungs- und Überprüfungsrecht (Liegenschaften, Gebäude, Räume, Arbeitsplätze)
-   Zugriffsrechte auf alle betroffenen IT-Systeme und damit verarbeitete Daten
-   Veranlassung interner und externer Audits
-   Vermittlung von Sicherheitsinformationen
-   Vorschlagsrecht zur Verbesserung der Sicherheit
-   Eskalieren von Entscheidungen über Sicherheitsfragen
-   Mitwirkung bei geplanten Beschaffungen, die die IT-Sicherheit tangieren
-   Einbindung bei neuen Projekten des Unternehmens
-   Einbindung in operative Sicherheitsaktivitäten (Auswerten von Aufzeichnungen, Abnahme sicherheitstechnischer Einrichtungen, Erteilen von Weisungen bei
   gravierenden Sicherheitsvorkommnissen)

Schmitti:
Anstelle der vorherigen Aufgaben, oder bist du jetzt Mr. 200%, oder was konkret hast du abgegeben?

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