Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Systemadministrator / Sachgebietsleitung / ISB
itler2021:
Das ist alles zusätzlich - also zu meinen schon vorhandenen 100%. Papier ist geduldig... ;-)
MoinMoin:
--- Zitat von: itler2021 am 10.01.2024 15:43 ---Das ist alles zusätzlich - also zu meinen schon vorhandenen 100%. Papier ist geduldig... ;-)
--- End quote ---
nö, du bist geduldig, baust Gleitzeit auf oder warst vorher nicht ausgelastet.
Oder ein Wunderkind, der Zeitverbiegen kann. 8)
Und Verwaltung schlägt man mit Verwaltung.
Also Prio Liste für VG, bzw. den AG darüber informieren, was man alles wegen der neuen Aufgabe nicht machen kann
Dinge von alter Arbeit liegen lassen
Layer8:
--- Zitat von: Herbert Meyer am 10.01.2024 13:52 ---Es sollte allerdings im Hinterkopf behalten werden, dass der Tarifvertrag keine Bestimmung kennt, dass Vorgesetzte automatisch höher eingruppiert sind als das anzuleitende Personal.
--- End quote ---
Und wie ist das zu deuten?
--- Zitat ---Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik
Entgeltgruppe 12
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
--- End quote ---
MoinMoin:
Das mindestens auch 2 Beschäftigte der EG13 beinhalten könnte.
itler2021:
Leider sind die 3 Personen, die ich leite nur in diesen Entgeltgruppen: E9b, E9a, E6
Dann würde es für die E12 wohl nicht ausreichen?
Oder könnte man dies hier anwenden?
"Eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 ist mit der neuen Entgeltordnung nun auch ohne die
bisher im sog. DV-Teil171 geforderten Unterstellungsverhältnisse möglich. Abweichend von den
Tätigkeitsmerkmalen für Ingenieure in Teil III Abschnitt 25 TV EntgO Bund ist in den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppe 12 Teil III Abschnitt 24 TV EntgO Bund auf die Heraushebung
„durch künstlerische bzw. schöpferische Aufgaben“ verzichtet worden.
Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 erfordert in allen Fallgruppen u.a. eine „mindestens
dreijährige praktische Erfahrung“. Die Erfüllung dieser persönlichen Anforderung ist nur
gegeben, wenn in dem 3-Jahres-Zeitraum unzweifelhaft praktische Aufgaben entsprechend der
abgeschlossenen einschlägigen Hochschulbildung (z.B. der Fachrichtung Informatik) erledigt
wurden und auch nur in der Ausübung einer Tätigkeit am Objekt, nicht hingegen bei
theoretischer oder wissenschaftlicher Arbeit. Es ist zwar nicht erforderlich, dass diese im
öffentlichen Dienst erworben wurde, jedoch muss die praktische Erfahrung in dem zu übertragenden Aufgabengebiet erworben worden sein, also als IT-Beschäftigter. Es können somit
nur Zeiten angerechnet werden, die nach Abschluss der einschlägigen Hochschulbildung bzw.
auf dem Niveau einer einschlägigen Hochschulbildung mit praktischen Tätigkeiten auf dem ITSektor (nicht praktische Erfahrungen in verwaltenden Tätigkeiten) verbracht wurden. Es
müssen nicht Tätigkeiten wahrgenommen worden sein, die auf dem Level der Entgeltgruppe 11
anzusiedeln wären. Es reicht aus, wenn die praktischen Erfahrungen auf Arbeitsplätzen der
Wertebene der Entgeltgruppe 10 gesammelt wurden. Bei praktischen Erfahrungen die außerhalb
des öffentlichen Dienstes erworben wurden, ist eine fiktive tarifrechtliche Bewertung
vorzunehmen." (Beschäftigte in der Informationstechnik Definitionen und Kommentierungen)
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