Autor Thema: Eingruppierung Systemadministrator / Sachgebietsleitung / ISB  (Read 2651 times)

MoinMoin

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Nein, das hat mit dir nichts zu tun.
Seitdem die Fallgruppe 2 in der EG10 bei IT existiert ist kein HS mehr für EG10 und höher tariflich von belang.

Du bist aufgrund deiner auszuübenden Tätigkeiten und deren Zeitanteile eingruppiert und fertig.
Solange du die aber weder weißt weil du ja 200% arbeitest...... brauchst du auch nicht weiter im Nebel zu stochern

itler2021

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Was wäre denn nun Eure genaue Empfehlung für mich?

Wie sollte ich vorgehen um sauber prüfen zu lassen, ob ich in die E12 einzugruppieren bin?

Vielen Dank schon mal für Eure Kommentare.

MoinMoin

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Es wurde doch schon eine Empfehlung ausgesprochen!
Was du machen kannst Tätigkeitsbeschreibung überprüfen, ob sie noch stimmt und ob du durch die geänderte TB anders diese eingruppiert bist
Also:
Dem PA schreiben, dass du zum ISB bestellt worden bist, welches nach deinen selbstgemachten Anschreibungen ein Zeitumfang von 50% (oder 33%) hat und du um entsprechende Korrektur deiner Bezahlung bittest. rückwirkend die letzten 6 Monate nicht vergessen.
Wahrscheinlich hat der AG vergessen diese Änderungen der auszuübenden Tätigkeiten dem PA mitzuteilen.

Alternative:
1) Deine Tätigkeiten/Arbeitsvorgänge mit Zeitanteile anschauen, erneuern.
2) Vom AG (also Personalstelle) bestätigen lassen, das dies dien auszuübenden Tätigkeiten sind (und wenn es nicht bestätigt wird, diese Tätigkeiten auch nicht ausüben).
3) Feststellen (lasen) wo man damit eingruppiert ist, und dann dieses Entgelt einfordern/einklagen.


Nochmal:
Die Eingruppierung kann nur ein Gericht feststellen!
Du musst aber vorerst mal vom AG eine Darstellung deiner Auszuübenden Tätigkeiten bestätigt habe.

E15TVL

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Was wäre denn nun Eure genaue Empfehlung für mich?
Mein gut gemeinter Ratschlag wäre, einmal mit der Personalabteilung zu sprechen. Erst einmal keine komischen E-Mails und noch weniger irgendwelche "Anträge".

Lege im Gespräch dar, warum du der (Rechts-)Meinung bist, dass deine auszuübenden Tätigkeiten der Wertigkeit E 12 entsprechen. Argumentationshilfe gefällig? Hier bitteschön: Beschäftigte in der Informationstechnik - Definitionen und Kommentierungen, BVA. Auf Seite 127 findest du einen Serviervorschlag für einen ISB mit Bewertung E 12 (den Hinweis unter der Bewertung berücksichtigen!). Ist zwar TVöD-Bund, aber trotzdem nutzbar. Wichtig ist auch, dass deine Stellenanteile entsprechend ausreichend sind.

Weitere Argumentationshilfen wären einschlägige Stellenausschreibungen mit "gewünschter" Eingruppierung:
...Interamt ist voll mit einschlägigen Ausschreibungen.

Wenn deine Personalabteilung nicht einlenkt, bleibt dir immer noch der Rechtsweg (Eingruppierungsfeststellungsklage).