Autor Thema: Eingruppierung Systemadministrator / Sachgebietsleitung / ISB  (Read 2675 times)

itler2021

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Liebe Forenmitglieder,
ich hätte mal eine Frage zu meiner Eingruppierung.
Ich bin ausgebildeter Informatikkaufmann und seit 2004 in einer Verbandsgemeindeverwaltung beschäftigt. In den letzten 20 Jahren habe ich an vielen Fortbildungen teilgenommen. Unter anderem 2018 ein Aufbaustudium Verwaltungsinformatik mit Abschluss „Verwaltungsinformatiker“ (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung) und 2023 die Fortbildung zum Informationssicherheitsbeauftragten mit Abschluss „Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) IHK“.

Seit 2018 bin ich in der E10 eingruppiert.

Seit 2018 hat sich allerdings viel in meinem Aufgabenbereich verändert. Abgesehen von jeder Menge neuer Aufgaben und Verantwortlichkeiten bin ich nun „inoffiziell“ für ein EDV Team von 3 Personen (E9b, E9a, E6) plus Azubi verantwortlich.

-   Fachliche Anleitung und Weisungsbefugnis gegenüber der drei Mitarbeiter
-   Koordinierung der Arbeitsabläufe und Arbeitsschwerpunkte sowie die Überwachung der Aufgabenerfüllung.
-   Klärung organisatorischer, personeller und fachlicher Grundsatzfragen

Seit 2023 bin ich zum Informationssicherheitsbeauftragten mit allen Aufgaben und Pflichten bestellt worden. Dies wäre eigentlich

Mit meiner Tätigkeit als IT-Administrator bzw. Sachgebietsleiter bzw. Teamleiter bin ich eigentlich zu 100% ausgelastet.
Bevor ich zum Informationssicherheitsbeauftragten bestellt wurde, war ich der Auffassung, dass mir mittlerweile die E11 zustehen würde.

Seit dem ich nun zum ISB bestellt wurde, bin ich der Meinung, dass eine E11 nicht mehr gerechtfertigt wäre, dass überall ISB Stellen mit E12 und E13 ausgeschrieben werden.

Wie würdet Ihr das ganze sehen bzw. welche Empfehlung hättet Ihr für mich, damit ich „gerecht“ eingruppiert werde?

Über eine kompetente Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank.


Herbert Meyer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 430
Wenn vorher bereits eine vollständige Auslastung bestand, bezweifle ich, dass der Anteil von Tätigkeiten eines ISB ausreichend umfangreich ist, dass es zu einer Höhergruppierung führt. Darüber hinaus können im Tätigkeitsprofil eines ISB auch Tätigkeiten enthalten sein, die einer 9b entsprechen. Ohne konkrete Aufschlüsselung der übertragenen Tätigkeiten und deren Zeitanteile lässt sich hier nur fröhliches Kristallkugel-Raten betreiben. Auf Grundlage der bisher genannten Tätigkeiten erscheint mir eine Eingruppierung irgendwo zwischen 9b und E12 korrekt.

Abgesehen davon sind ITler nach wie vor gefragte Fachkräfte. Das lässt sich auch als Druckmittel verwenden, damit der Arbeitgeber ein Tätigkeitsprofil überträgt, das gezielt zu einer verhandelten Eingruppierung führt.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Ich sehe es genauso wie mein Vorschreiber.
Was du machen kannst Tätigkeitsbeschreibung überprüfen, ob sie noch stimmt und ob du durch die geänderte TB anders diese eingruppiert bist
Also:
Dem PA schreiben, dass du zum ISB bestellt worden bist, welches nach deinen selbstgemachten Anschreibungen ein Zeitumfang von 50% (oder 33%) hat und du um entsprechende Korrektur deiner Bezahlung bittest. rückwirkend die letzten 6 Monate nicht vergessen.
Wahrscheinlich hat der AG vergessen diese Änderungen der auszuübenden Tätigkeiten dem PA mitzuteilen.

Alternative:
1) Deine Tätigkeiten/Arbeitsvorgänge mit Zeitanteile anschauen, erneuern.
2) Vom AG (also Personalstelle) bestätigen lassen, das dies dien auszuübenden Tätigkeiten sind (und wenn es nicht bestätigt wird, diese Tätigkeiten auch nicht ausüben).
3) Feststellen (lasen) wo man damit eingruppiert ist, und dann dieses Entgelt einfordern/einklagen.

ElBarto

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 182
Der Verwaltungsinformatiker an der FH entspricht wohl in etwa DQR 6.
Der DQR des ISB sollte auf dem IHK-Zeugnis stehen.
Der DQR gibt aber nur an was theoretisch möglich wäre.

Die EG 10 ist also mal nicht falsch.

Die "Teamführung" bezeichnest Du selbst als "inoffiziell" zuständig.

Der AG/zuständige Vorgesetzte in Absprache mit der PA sollte Dir also die Teamleitung offiziell übertragen.
Hast Du dann tatsächlich disziplinarische Weisungsbefugnis wäre in Kombination mit dem ISB und weiterer Aufgaben eine EG 12 denkbar.

Das ist aber nur meinem Empfinden nach so und dem was ich in meinem Umfeld erlebe geschuldet.


Herbert Meyer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 430
Der Verwaltungsinformatiker an der FH entspricht wohl in etwa DQR 6.
Der DQR des ISB sollte auf dem IHK-Zeugnis stehen.
Der DQR gibt aber nur an was theoretisch möglich wäre.

Die EG 10 ist also mal nicht falsch.

Die "Teamführung" bezeichnest Du selbst als "inoffiziell" zuständig.

Der AG/zuständige Vorgesetzte in Absprache mit der PA sollte Dir also die Teamleitung offiziell übertragen.
Hast Du dann tatsächlich disziplinarische Weisungsbefugnis wäre in Kombination mit dem ISB und weiterer Aufgaben eine EG 12 denkbar.

Das ist aber nur meinem Empfinden nach so und dem was ich in meinem Umfeld erlebe geschuldet.

Es sollte allerdings im Hinterkopf behalten werden, dass der Tarifvertrag keine Bestimmung kennt, dass Vorgesetzte automatisch höher eingruppiert sind als das anzuleitende Personal.

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,415
Der DQR ist nur tarifrechtlich völlig unbedeutend. Der TV-L definiert selbst, was er unter den jeweils geforderten Abschlüssen versteht; was sich andere dazu gedacht haben, ist hier irrelevant.

Kubus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 106
ich war bis vor 2 Jahren als ISB tätig, in EG12.
Kenne aber auch ISBs mit EG14 oder 10/11. Es kommt halt drauf an... ich hatte 100% Stellenanteil bei einer 200k Kommunalverwaltung.

ElBarto

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 182
Der DQR ist nur tarifrechtlich völlig unbedeutend. Der TV-L definiert selbst, was er unter den jeweils geforderten Abschlüssen versteht; was sich andere dazu gedacht haben, ist hier irrelevant.

TV-L wäre eine eigene Rubrik.
Der DQR bietet zumindest eine Orientierung was möglich ist.
Natürlich kommt es dann auch noch auf andere Gegebenheiten wie Größe des AG usw.

itler2021

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Vielen Dank für die Antworten.

Die Tätigkeiten des ISB wurden vom Arbeitgeber so definiert:
(im Grunde wäre dies eine 100% Stelle)



Als IT-Sicherheitsbeauftragte sind Sie zuständig und gegenüber der Verwaltungsleitung verantwortlich für alle Belange der Informationssicherheit, insbesondere:

•   Abstimmen der Sicherheitsziele mit der Verwaltungsführung
•   Erstellen, Abstimmen, Bekanntmachung und zukünftige Anpassung einer Sicherheitsleitlinie, eines Sicherheitskonzeptes (mit Risikoanalysen und Maßnahmenfestlegungen) und notwendiger Sicherheitsrichtlinien
•   Mitwirkung bei Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für das Personal
•   Überwachen / Überprüfen der Sicherheit: Kontrolle der korrekten Umsetzung von Maßnahmen, Beurteilung der Wirksamkeit, Analyse und Nachbearbeitung von Sicherheitsvorfällen
•   Berichte über erhebliche Sicherheitsvorkommnisse an die Leitungsebene, sowie jährlich über den Stand der Informationssicherheit im Unternehmen
•   Informationsmanagement und Informationsfluss: Berichtswesen, Dokumentation, Aufzeichnungen
•   Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten, beispielsweise Datenschutzbeauftragter, Personalrat


Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben werden folgende Befugnisse übertragen:

-   Steuerung des Sicherheitsprozesses, insbesondere Anberaumen von Meetings und Herbeiführen von Abstimmungen in Abstimmung mit der Verwaltungsleitung
-   Zugang zu allen relevanten Informationen
-   Begehungs- und Überprüfungsrecht (Liegenschaften, Gebäude, Räume, Arbeitsplätze)
-   Zugriffsrechte auf alle betroffenen IT-Systeme und damit verarbeitete Daten
-   Veranlassung interner und externer Audits
-   Vermittlung von Sicherheitsinformationen
-   Vorschlagsrecht zur Verbesserung der Sicherheit
-   Eskalieren von Entscheidungen über Sicherheitsfragen
-   Mitwirkung bei geplanten Beschaffungen, die die IT-Sicherheit tangieren
-   Einbindung bei neuen Projekten des Unternehmens
-   Einbindung in operative Sicherheitsaktivitäten (Auswerten von Aufzeichnungen, Abnahme sicherheitstechnischer Einrichtungen, Erteilen von Weisungen bei
   gravierenden Sicherheitsvorkommnissen)


Schmitti

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 883
Anstelle der vorherigen Aufgaben, oder bist du jetzt Mr. 200%, oder was konkret hast du abgegeben?

itler2021

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Das ist alles zusätzlich - also zu meinen schon vorhandenen 100%. Papier ist geduldig... ;-)

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Das ist alles zusätzlich - also zu meinen schon vorhandenen 100%. Papier ist geduldig... ;-)
nö, du bist geduldig, baust Gleitzeit auf oder warst vorher nicht ausgelastet.
Oder ein Wunderkind, der Zeitverbiegen kann. 8)

Und Verwaltung schlägt man mit Verwaltung.
Also Prio Liste für VG, bzw. den AG darüber informieren, was man alles wegen der neuen Aufgabe nicht machen kann
Dinge von alter Arbeit liegen lassen

Layer8

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 30
Es sollte allerdings im Hinterkopf behalten werden, dass der Tarifvertrag keine Bestimmung kennt, dass Vorgesetzte automatisch höher eingruppiert sind als das anzuleitende Personal.
Und wie ist das zu deuten?
Zitat
Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik
Entgeltgruppe 12
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Das mindestens auch 2 Beschäftigte der EG13 beinhalten könnte.

itler2021

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Leider sind die 3 Personen, die ich leite nur in diesen Entgeltgruppen: E9b, E9a, E6

Dann würde es für die E12 wohl nicht ausreichen?

Oder könnte man dies hier anwenden?

"Eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 ist mit der neuen Entgeltordnung nun auch ohne die
bisher im sog. DV-Teil171 geforderten Unterstellungsverhältnisse möglich. Abweichend von den
Tätigkeitsmerkmalen für Ingenieure in Teil III Abschnitt 25 TV EntgO Bund ist in den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppe 12 Teil III Abschnitt 24 TV EntgO Bund auf die Heraushebung
„durch künstlerische bzw. schöpferische Aufgaben“ verzichtet worden.
Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 erfordert in allen Fallgruppen u.a. eine „mindestens
dreijährige praktische Erfahrung“. Die Erfüllung dieser persönlichen Anforderung ist nur
gegeben, wenn in dem 3-Jahres-Zeitraum unzweifelhaft praktische Aufgaben entsprechend der
abgeschlossenen einschlägigen Hochschulbildung (z.B. der Fachrichtung Informatik) erledigt
wurden und auch nur in der Ausübung einer Tätigkeit am Objekt, nicht hingegen bei
theoretischer oder wissenschaftlicher Arbeit. Es ist zwar nicht erforderlich, dass diese im
öffentlichen Dienst erworben wurde, jedoch muss die praktische Erfahrung in dem zu übertragenden Aufgabengebiet erworben worden sein, also als IT-Beschäftigter. Es können somit
nur Zeiten angerechnet werden, die nach Abschluss der einschlägigen Hochschulbildung bzw.
auf dem Niveau einer einschlägigen Hochschulbildung mit praktischen Tätigkeiten auf dem ITSektor (nicht praktische Erfahrungen in verwaltenden Tätigkeiten) verbracht wurden. Es
müssen nicht Tätigkeiten wahrgenommen worden sein, die auf dem Level der Entgeltgruppe 11
anzusiedeln wären. Es reicht aus, wenn die praktischen Erfahrungen auf Arbeitsplätzen der
Wertebene der Entgeltgruppe 10 gesammelt wurden. Bei praktischen Erfahrungen die außerhalb
des öffentlichen Dienstes erworben wurden, ist eine fiktive tarifrechtliche Bewertung
vorzunehmen." (Beschäftigte in der Informationstechnik Definitionen und Kommentierungen)