Vielen Dank für die Antworten.
Die Tätigkeiten des ISB wurden vom Arbeitgeber so definiert: 
(im Grunde wäre dies eine 100% Stelle)
Als IT-Sicherheitsbeauftragte sind Sie zuständig und gegenüber der Verwaltungsleitung verantwortlich für alle Belange der Informationssicherheit, insbesondere:
•   Abstimmen der Sicherheitsziele mit der Verwaltungsführung
•   Erstellen, Abstimmen, Bekanntmachung und zukünftige Anpassung einer Sicherheitsleitlinie, eines Sicherheitskonzeptes (mit Risikoanalysen und Maßnahmenfestlegungen) und notwendiger Sicherheitsrichtlinien
•   Mitwirkung bei Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für das Personal
•   Überwachen / Überprüfen der Sicherheit: Kontrolle der korrekten Umsetzung von Maßnahmen, Beurteilung der Wirksamkeit, Analyse und Nachbearbeitung von Sicherheitsvorfällen
•   Berichte über erhebliche Sicherheitsvorkommnisse an die Leitungsebene, sowie jährlich über den Stand der Informationssicherheit im Unternehmen
•   Informationsmanagement und Informationsfluss: Berichtswesen, Dokumentation, Aufzeichnungen
•   Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten, beispielsweise Datenschutzbeauftragter, Personalrat
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben werden folgende Befugnisse übertragen:
-   Steuerung des Sicherheitsprozesses, insbesondere Anberaumen von Meetings und Herbeiführen von Abstimmungen in Abstimmung mit der Verwaltungsleitung
-   Zugang zu allen relevanten Informationen
-   Begehungs- und Überprüfungsrecht (Liegenschaften, Gebäude, Räume, Arbeitsplätze)
-   Zugriffsrechte auf alle betroffenen IT-Systeme und damit verarbeitete Daten 
-   Veranlassung interner und externer Audits
-   Vermittlung von Sicherheitsinformationen
-   Vorschlagsrecht zur Verbesserung der Sicherheit
-   Eskalieren von Entscheidungen über Sicherheitsfragen
-   Mitwirkung bei geplanten Beschaffungen, die die IT-Sicherheit tangieren
-   Einbindung bei neuen Projekten des Unternehmens
-   Einbindung in operative Sicherheitsaktivitäten (Auswerten von Aufzeichnungen, Abnahme sicherheitstechnischer Einrichtungen, Erteilen von Weisungen bei
   gravierenden Sicherheitsvorkommnissen)