Autor Thema: Monatlichen Pflegezulage aus 2020-2022 P-Tabelle  (Read 842 times)

Mortis

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Guten Tag,

als erstes, ich hoffe hier richtig zu sein da ich für TVöD-P hier nichts anderes gefunden habe.

Zu meiner Frage:

Die Pflegezulage die für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen 2020 eingeführt wurde. Mit zu erst ab 1.3.21
70 Euro dann ab 1.3.22 auf 120 Euro gestiegen ist. Soll ja ab dem 1.1.23 an allgemeine Entgelterhöhungen teilnehmen. So entnehme ich die Information hier aber was heißt das genau?

In den Verhandlungen von 2023 finde ich dazu aber nichts spezielles, sprich die wurde nicht angepasst? Weil unter Teilnehmen zu verstehen ist das da drüber mit Verhandelt werden kann es aber nicht wurde?

Oder

Die Pflegezulage steigt zum 03.2024 wie die Gehälter um 200 Euro Sockelbetrag + 5,5% bzw. mindestens um 340 Euro? (Und steigt jetzt mit jeder weiteren Tariferhöhung?)

Danke für die Antworten, hoffe man versteht was meine fragen sind.

rosydam

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Antw:Monatlichen Pflegezulage aus 2020-2022 P-Tabelle
« Antwort #1 am: 22.01.2024 03:38 »

Guten Tag,

ja, Sie sind hier richtig. Die Pflegezulage für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen ist auch für den TVöD-P relevant.

Die Pflegezulage soll ab dem 1. Januar 2023 an allgemeinen Entgelterhöhungen teilnehmen. Das bedeutet, dass sie ab diesem Zeitpunkt mit demselben Prozentsatz steigt wie die Tabellenentgelte.

In den Verhandlungen von 2023 wurde die Pflegezulage nicht explizit angepasst. Allerdings wurde vereinbart, dass die Tabellenentgelte zum 1. August 2023 um 200 Euro und zum 1. August 2024 um 5,5 Prozent steigen.

Da die Pflegezulage an allgemeinen Entgelterhöhungen teilnehmen soll, steigt sie also zum 1. August 2023 um 200 Euro und zum 1. August 2024 um 5,5 Prozent.

Die genaue Höhe der Pflegezulage zum 1. August 2024 kann daher noch nicht beziffert werden. Es ist aber davon auszugehen, dass sie mindestens 340 Euro betragen wird.
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Zusammenfassend lässt sich sagen:

Die Pflegezulage steigt ab dem 1. Januar 2023 an allgemeinen Entgelterhöhungen teil.
In den Verhandlungen von 2023 wurde die Pflegezulage nicht explizit angepasst.
Zum 1. August 2023 steigt die Pflegezulage um 200 Euro.
Zum 1. August 2024 steigt die Pflegezulage um 5,5 Prozent.
Die genaue Höhe der Pflegezulage zum 1. August 2024 kann noch nicht beziffert werden, ist aber mindestens 340 Euro.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen damit beantworten.