Guten Tag,
ja, Sie sind hier richtig. Die Pflegezulage für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen ist auch für den TVöD-P relevant.
Die Pflegezulage soll ab dem 1. Januar 2023 an allgemeinen Entgelterhöhungen teilnehmen. Das bedeutet, dass sie ab diesem Zeitpunkt mit demselben Prozentsatz steigt wie die Tabellenentgelte.
In den Verhandlungen von 2023 wurde die Pflegezulage nicht explizit angepasst. Allerdings wurde vereinbart, dass die Tabellenentgelte zum 1. August 2023 um 200 Euro und zum 1. August 2024 um 5,5 Prozent steigen.
Da die Pflegezulage an allgemeinen Entgelterhöhungen teilnehmen soll, steigt sie also zum 1. August 2023 um 200 Euro und zum 1. August 2024 um 5,5 Prozent.
Die genaue Höhe der Pflegezulage zum 1. August 2024 kann daher noch nicht beziffert werden. Es ist aber davon auszugehen, dass sie mindestens 340 Euro betragen wird.
only upZusammenfassend lässt sich sagen:
Die Pflegezulage steigt ab dem 1. Januar 2023 an allgemeinen Entgelterhöhungen teil.
In den Verhandlungen von 2023 wurde die Pflegezulage nicht explizit angepasst.
Zum 1. August 2023 steigt die Pflegezulage um 200 Euro.
Zum 1. August 2024 steigt die Pflegezulage um 5,5 Prozent.
Die genaue Höhe der Pflegezulage zum 1. August 2024 kann noch nicht beziffert werden, ist aber mindestens 340 Euro.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen damit beantworten.