Aus meinem Beitrag:
Hier entfiele, bei einer PKV Versicherung des Kindes, der Anspruch des gesetzlich versicherten Elternteils auf Krankengeld bei erkranktem Kind nicht aber der Anspruch auf unbezahlte Freistellung, dieser besteht nach
§ 45 Abs. 5 SGB V unvermindert fort.
Jetzt steht die Frage im Raum, ob der gesetzlich Versicherte Elternteil a) nach Tarifvertrag beschäftigt ist oder b) vertraglich nicht die Anwendung von
§ 616 BGB komplett ausgeschlossen worden ist. In den Fällen des a) und b) besteht in der Regel ein bezahlter Freistellungsanspruch von 5 Arbeitstagen für den gesetzlich versicherten Elternteil.
Dem Grunde nach, wenn man keinem Tarifvertrag nach beschäftigt wird und der Arbeitgeber vertraglich
§ 616 BGB nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt hat, kann man theoretisch unbegrenzt "bezahlte Freistellung" nehmen. In der Regel beugt man dem aber entsprechend vor, dass dieser Paragraph auf eine bestimmte Anzahl von Tagen eingeschränkt wird, hier sind es 5 Tage nach derzeitiger Rechtsprechung. Ja dies bedarf tatsächlich einer Reform, dass es zumindest auf 10 Tage angehoben wird.
Sollte tatsächlich im bisherigen Arbeitsvertrag
§ 616 BGB komplett ausgeschlossen worden sein, kann man versuchen mit dem Arbeitgeber eine Änderung des Arbeitsvertrages zu erreichen, dass man zumindest etwa 5 bezahlte Tage kriegen würde.
Viele behelfen sich auch ansonsten darüber hinaus mit dem gelben Schein für sich selbst, was Arbeitsrechtlich natürlich zu einer Abmahnung oder Kündigung führen kann, wenn man tatsächlich "selbst nicht krank" war. Ihr versteht mich schon. Macht es meinetwegen, ist für mich zulässig bei Krankem Kind, stellt euch aber wenigstens nicht gesund. Jedoch äußert es bitte
nicht gegenüber dem Arzt es im Sinne von Erschöpfung oder ähnlich, das führt in den blödesten Fällen zur äußert ungünstigen F-Diagnose in der Krankenakte führt weil es ja "psychisch sein kann" und bessere Abrechnung gegenüber der Kasse generiert.
Zusammenfassend, in der Regel sollte die Mutter als Arbeitnehmerin wohl 5 bezahlte Freistellungen haben, ansonsten darüber hinaus unbezahlte Freistellungen.