Hallo Community,
was ist von folgender Formulierung in einer Stellenausschreibung zu halten:
"Der Arbeitsplatz ist (vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung) nach Entgeltgruppe 14 TV-L bewertet. Die Einstellung erfolgt bei Erfüllung der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe."
Mich irritiert zum einen diese "vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung", das liest man ja öfters. Kann es also sein, dass sie das so reinschreiben und nachher ergibt die Bewertung eine niedrigere EG? Das können die doch vorher machen?
Was ist zu halten von dem zweiten Satz zu halten? Ich dachte der Aufgabenebreich definiert die Bewertung, die EG und nicht die Person? So dass letztenendes jeder, der für diese Position eingestellt wird, diese definierte EG bekommt - er macht ja die bewerteten Aufgaben u.a. persönlicher Voraussetzungen?
Vielen Dank
Frank