Autor Thema: Formulierung Ausschreibung  (Read 773 times)

FrankFurter

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 44
Formulierung Ausschreibung
« am: 10.01.2024 19:28 »
Hallo Community,

was ist von folgender Formulierung in einer Stellenausschreibung zu halten:

"Der Arbeitsplatz ist (vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung) nach Entgeltgruppe 14 TV-L bewertet. Die Einstellung erfolgt bei Erfüllung der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe."

Mich irritiert zum einen diese "vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung", das liest man ja öfters. Kann es also sein, dass sie das so reinschreiben und nachher ergibt die Bewertung eine niedrigere EG? Das können die doch vorher machen?

Was ist zu halten von dem zweiten Satz zu halten? Ich dachte der Aufgabenebreich definiert die Bewertung, die EG und nicht die Person? So dass letztenendes jeder, der für diese Position eingestellt wird, diese definierte EG bekommt - er macht ja die bewerteten Aufgaben u.a. persönlicher Voraussetzungen?

Vielen Dank

Frank

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,415
Antw:Formulierung Ausschreibung
« Antwort #1 am: 10.01.2024 19:33 »
Zum ersten Satz: Würde ich mich auf eine solche Stelle bewerben, würde ich in den Arbeitsvertrag hineinschreiben lassen, dass ich nach EG 14 bezahlt werde. Ob man mir dann nach Antritt die ausgeschriebene Stelle gibt, oder eine andere mit Wertigkeit der EG 14 ist dann erst einmal egal; weniger geht dann jedenfalls nur mit meiner Zustimmung.

Zum zweiten Satz: In der Entgeltordnung sind an einigen Stellen auch persönliche Voraussetzungen definiert, z.B. ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss (aka etwa Master). Sind diese nicht vorhanden, dann wird man -- trotz der Wertigkeit der Stelle in EG x -- eine EG niedriger bezahlt.

WhitehorseNW

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Formulierung Ausschreibung
« Antwort #2 am: 11.01.2024 08:16 »
die Stelle ist wahrscheinlich der Laufbahngrupper 2.2. zugeordnet, die abschließende Bewertung, inwiefern alle Voraussetzungen mit dem Profill des Kandidaten erfüllt sind, erfolgt anschließend.

Wenn ein Bewerber die formallem Voraussetzungen nicht alle erfüllt, kann die Eingruppierung mittels Senkung um eine Entgeldstufe erfolgen, also EG 13 dann.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Formulierung Ausschreibung
« Antwort #3 am: 11.01.2024 08:28 »
Klingt ziemlich nach BeamtenBullShit.

a) es gibt keine Laufbahngruppen
b) eine Tätigkeit ist immer unabhängig von einer potentiellen Person, die sie ausüben soll, eingruppiert
c) Tätigkeiten können in der Eingruppierung nicht abgesenkt werden
d) bei fehlender Voraussetzung in der Person wird (nicht kann) die Person eine EG niedriger als die Tätigkeit, die sie auszuüben hat, eingruppiert und bezahlt. Bis sie ggfls. die Voraussetzung in der Person erfüllt. Die Tätigkeit bleibt in der höheren EG!

Deswegen ist der Satz "vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung" ganz großer Mist.
Entweder man hat die Tätigkeit bewertet und dann weiß man wo sie eingruppiert ist!
Oder man hat es noch nicht, hat bisher gewürfelt und schaut mal wer sich bewirbt, um sich dann zu überlegen welche Tätigkeiten man übertragen möchte und was man dann für eine Eingruppierung dabei erzeugt.