Autor Thema: Ablauf Akteneinsicht  (Read 1068 times)

VFA West

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Ablauf Akteneinsicht
« am: 10.01.2024 19:37 »
Hallo,

ich habe mich bei einer Bundesbehörde beworben und wurde nun zum VG eingeladen. Dieses findet noch diesen Monat statt. Im Vorfeld des VG soll ich mein Einverständnis zur Einsichtnahme in meine Personalakte (inkl. Krankheitstagen) erklären, sollte ich aktuell oder früher mal im öD tätig gewesen sein.

Zurzeit bin ich nicht im öD, hatte aber zuvor zwei Stationen im öD.

Da ich mit diesem Thema noch nie konfrontiert war, stellen sich mir folgende Fragen:

Grds. habe ich kein Problem damit, wenn meine Krankheitstage "bekannt" werden. Ich Frage mich aber, warum die gesamte Personalakte eingesehen werden soll. Kennt sich da jemand aus?

Und wann genau erfolgt die Einsichtnahme? Schon vor dem VG oder erst danach, wenn wirklich eine Einstellung beabsichtigt wird? Zumindest meiner letzten Dienststelle würde ich gerne selbst mitteilen, dass ich mich anderweitig beworben habe.

Muss nur die jeweils letzte Personalakte eingesehen werden oder alle?

Und welche Inhalte könnten sich negativ auswirken? Sollte ich in dem Zusammenhang zunächst selbst Akteneinsicht beantragen? Geht das überhaupt noch, wenn ich schon über 1 Jahr aus dem öD ausgeschieden bin?

Ich bin für jede Antwort dankbar.

BalBund

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Antw:Ablauf Akteneinsicht
« Antwort #1 am: 11.01.2024 19:55 »
Die Antwort ist vielschichtiger als es auf den ersten Blick anzunehmen wäre.

Grundsätzlich will jede Behörde wissen, welche "Krankheitsmentalität" ein Bewerber hat. Das ist aber nicht der einzige Grund, hinzu kommen bereits überprüfte Nachweise zur Ausbildung/vorherigen Berufsstationen aber auch verwaltungspraktische Dinge wie nachgewiesene Zeiten für Eingruppierung/Stufen.

Wenn Deine vorherigen Behörden voneinander wussten hat die letzte Behörde mit Sicherheit die Personalakte der vorherigen Station angefordert und in wesentlichen Punkten eingearbeitet.

In aller Regel wird man Bewerber aber auffordern, das Einverständnis für alle Personalakten der letzten 5 Jahre - bei Tätigkeiten im Sicherheitsbereich der letzten 10 Jahre - zu erteilen.

Die Akten selber gibt es mindestens 10 Jahre, das ist also kein Problem.

Abschließend: Es ist offiziell freiwillig, das liegt an der DSGVO. Faktisch ist mir aber kein Fall bekannt, bei dem ein Bewerber der damit nicht einverstanden war auch nur in die engere Wahl gekommen wäre...

VFA West

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Antw:Ablauf Akteneinsicht
« Antwort #2 am: 11.01.2024 20:30 »
Die Akte meiner ersten Dienststelle wurde von der zweiten Dienststelle nicht angefordert. Ich werde jetzt die Erklärung nur für die letzte Dienststelle abgeben und darum bitten, mir vor Anforderung Bescheid zu geben. Kann ich das verlangen?