Hallo,
ich hatte vor der Elternzeit die stellvertretende Leitung eines Referates inne. Mit der Absicht, dass ich die Leitung des Referates in einem Jahr nach meiner Elternzeit übernehme.
Die damaligen Vorgesetzten, die mich fördern wollten sind nicht mehr in ihrem Amt.
Nach der Elternzeit werde ich nun als Referentin in einem anderen Referat eingesetzt.
Als ich damals von der Referentin zur stellvertretenden RLin ernannt wurde, hatte das keine finanziellen Auswirkungen. Mir wurde gesagt, von der Referentin zur Stellvertretung würde eine neue Eingruppierung nicht erfolgen. Erst bei Übernahme der Referatsleitung.
Frage 1:
Auch wenn mir die neuen Aufgaben inhaltlich gefallen, frage ich mich, ob ich auf den Status der stellvertretenden Leitung ein Recht habe. Und wie sieht das aus, wenn ich in dem Gespräch, in dem mir das gesagt wurde, den Aufgaben und dem Wechsel zwar zugestimmt habe*, aber dennoch gesagt habe, dass ich mir noch Gedanken darüber machen muss, wie ich zum Statusverlust stehe. Die Stelle habe ich seit einer Woche begonnen und gleichzeitig um ein Folgegespräch gebeten. Kennt sich hier jemand aus?
Frage 2:
Ist es in Ministerien wirklich so üblich, dass es von der Referentin zur stellvertretenden Leitung keine finanzielle Auswirkung hat, oder ist das doch Verhandlungssache?
*die Referatsleitung und die stellvertretung im Referat in dem ich vor meiner Elternzeit war wurde vor meinem Wiedereinstieg zwischenzeitlich besetzt.
Danke