§ 16.2 Satz 2 ist doch ohnehin nicht anwendbar, da es sich nicht um den gleichen AG handelt. Damit sind auch die 6 Monate Unterbrechungszeit unbeachtlich, da es nur einschlägige Berufserfahrung nach Satz 3 sein kann. Und dort ist die Deckelung auf Stufe 3 drin. Alles weitere, was darüber hinaus geht, wären förderliche Zeiten nach Satz 4. Und der Zug ist mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages abgefahren. M. E. hat der AG seiner Pflicht zur Anerkennung der einschl. BE entsprochen und dir die Stufe 3 zuerkannt aufgrund der Angaben in dem Formular. Mehr wollte er wohl nicht und du hast es auch nicht eingefordert...