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Dienstjubiläum (Werden Bundeswehrzeiten dazugerechnet?)

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AnOldM4n:
Hallo Mitglieder,

ich war von 02.07.1990 - 30.06.2002 als Zeitsoldat bei der Bundeswehr. (12 Jahre)
Danach habe ich 7 Jahre in der freien Marktwirtschaft gearbeitet.
Ich habe am 17.08.2009 bis heute wieder als Angestellter in den öffentlichen Dienst TV-L gewechselt.
Das sind bis heute auch 14 Jahre und 2 Monate.
Insgesamt wäre ich damit 26 Jahre und 2 Monate im öffentlichen Dienst.
Werden diese Zeiten zusammen als Zugehörigkeit im öffentlichen Dienst gerechnet und wären somit für
das Dienstjubiläum relevant?

Vielen Dank

Mit freundlichem Gruß
Patrick Schnöring

McOldie:
Die Zeit als Soldat wird nicht angerechnet.
Beamtenverhältnisse sind von der Beschäftigungszeit i. S. von § 34 Abs. 3 TV-L ausgenommen (BAG vom 29.6.2017 – 6 AZR 364/15 – ZTR 2017, 542).

Insoweit verbleibt nur die derzeitige Zeit seit dem 17.8.2009

AnOldM4n:
Danke für die schnelle Auskunft.  :)

rici3000:
Meine Dienstzeit als Wehrpflichtiger wurde bei der Berechnung der Jubiläumszeit mit einbezogen...

troubleshooting:

--- Zitat von: McOldie am 11.01.2024 13:27 ---Die Zeit als Soldat wird nicht angerechnet.
Beamtenverhältnisse sind von der Beschäftigungszeit i. S. von § 34 Abs. 3 TV-L ausgenommen (BAG vom 29.6.2017 – 6 AZR 364/15 – ZTR 2017, 542).

Insoweit verbleibt nur die derzeitige Zeit seit dem 17.8.2009

--- End quote ---

Ohne, mich näher mit dem Urteil zu beschäftigen, ein Hinweis: SaZ' sind keine Beamten. Berufssoldaten können verbeamtet werden/sein.

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