Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Dienstjubiläum (Werden Bundeswehrzeiten dazugerechnet?)
TV-Ler:
--- Zitat von: rici3000 am 11.01.2024 15:44 ---Meine Dienstzeit als Wehrpflichtiger wurde bei der Berechnung der Jubiläumszeit mit einbezogen...
--- End quote ---
Das liegt an § 5 des Arbeitsplatzschutzgesetzes:
"Einem Arbeitnehmer, der Grundwehrdienst leistet oder an einer Wehrübung teilnimmt, darf in beruflicher und betrieblicher Hinsicht kein Nachteil entstehen."
Bauernopfer:
--- Zitat von: TV-Ler am 15.01.2024 11:37 ---
--- Zitat von: rici3000 am 11.01.2024 15:44 ---Meine Dienstzeit als Wehrpflichtiger wurde bei der Berechnung der Jubiläumszeit mit einbezogen...
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Das liegt an § 5 des Arbeitsplatzschutzgesetzes:
"Einem Arbeitnehmer, der Grundwehrdienst leistet oder an einer Wehrübung teilnimmt, darf in beruflicher und betrieblicher Hinsicht kein Nachteil entstehen."
--- End quote ---
Dienstzeiten als SaZ sind lediglich bei einem darauf folgenden Beamtenverhältnis für die Berechnung des Jubiläumsdienstalters zu berücksichtigen und sind ruhegehaltfähig.
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