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Dienstjubiläum (Werden Bundeswehrzeiten dazugerechnet?)

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TV-Ler:

--- Zitat von: rici3000 am 11.01.2024 15:44 ---Meine Dienstzeit als Wehrpflichtiger wurde bei der Berechnung der Jubiläumszeit mit einbezogen...

--- End quote ---
Das liegt an § 5 des Arbeitsplatzschutzgesetzes:

"Einem Arbeitnehmer, der Grundwehrdienst leistet oder an einer Wehrübung teilnimmt, darf in beruflicher und betrieblicher Hinsicht kein Nachteil entstehen."

Bauernopfer:

--- Zitat von: TV-Ler am 15.01.2024 11:37 ---
--- Zitat von: rici3000 am 11.01.2024 15:44 ---Meine Dienstzeit als Wehrpflichtiger wurde bei der Berechnung der Jubiläumszeit mit einbezogen...

--- End quote ---
Das liegt an § 5 des Arbeitsplatzschutzgesetzes:

"Einem Arbeitnehmer, der Grundwehrdienst leistet oder an einer Wehrübung teilnimmt, darf in beruflicher und betrieblicher Hinsicht kein Nachteil entstehen."

--- End quote ---
Dienstzeiten als SaZ sind lediglich bei einem darauf folgenden Beamtenverhältnis für die Berechnung des Jubiläumsdienstalters zu berücksichtigen und sind ruhegehaltfähig.

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