Autor Thema: Höhereinstufung Rückwirkend - ab wann zähl diese?  (Read 1937 times)

Rangerone

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Hallo Zusammen,

mir wurde eine Stelle als Bautechniker übertragen in der es noch keine Stellenbeschreibung und Einstufung gab.

Diese erstellte ich nach ca. 2 Jahren der Tätigkeit im April 2023, die GPA forderte eine Änderung die Anfang Mai dem Personalbüro vorgelegt wurde. Die Prüfung bei der GPA dauerte ungewöhnlich lange (Januar 2024). Mir wurde eine Einstufung von 9a zu 9b zugestanden. Jetzt soll ich rückwirkend zum 1.06.2023 hochgestuft werden.

Wenn ich die Regelung richtig auslege steht doch ab der Übergabe der höherwertigen Arbeiten die Höhergruppierung zu, jedoch laut $ 37 Ausschlussfrist höchstens für 6 Monate. Das würde in meinem Fall bedeuten das ich ab Mai 2023 (Vorlage Stellenbeschreibung) mir rückwirkend die Höhergruppierung zustehen würde und nicht ab dem Zeitpunkt als die GPA die neue Einstufung festgestellt hat.

Vielen Dank für euere Antworten.

FearOfTheDuck

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Antw:Höhereinstufung Rückwirkend - ab wann zähl diese?
« Antwort #1 am: 11.01.2024 17:50 »
Haben sich denn im gesamten Zeitraum die Aufgaben geändert? Hast du im April 2023 deine Ansprüche geltend gemacht?

McOldie

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Antw:Höhereinstufung Rückwirkend - ab wann zähl diese?
« Antwort #2 am: 11.01.2024 18:06 »
Du bist zum Zeitpunkt der dauerhaften Übertragung dieser höherwertigen Tätigkeit in 9b eingruppiert. Das entsprechende höhere Entgelt wird aber nur dann zu diesem Zeitpunkt gezahlt, wenn du die Ansprüche auf das höhere Entgelt schriftlich geltend gemacht hast. Ansonsten gilt die 6-monatige Ausschlussfrist.









Rangerone

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Antw:Höhereinstufung Rückwirkend - ab wann zähl diese?
« Antwort #3 am: 12.01.2024 08:15 »
Haben sich denn im gesamten Zeitraum die Aufgaben geändert? Hast du im April 2023 deine Ansprüche geltend gemacht?

Ja, habe ich. Die Stelle wurde neu geschaffen und war noch nicht bewertet. Erst als ich im April 2023 eine Stellenbeschreibung angefertigt habe wurde dies veranlasst, was über 6 Monate gedauert hat.

Rangerone

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Antw:Höhereinstufung Rückwirkend - ab wann zähl diese?
« Antwort #4 am: 12.01.2024 08:19 »
Du bist zum Zeitpunkt der dauerhaften Übertragung dieser höherwertigen Tätigkeit in 9b eingruppiert. Das entsprechende höhere Entgelt wird aber nur dann zu diesem Zeitpunkt gezahlt, wenn du die Ansprüche auf das höhere Entgelt schriftlich geltend gemacht hast. Ansonsten gilt die 6-monatige Ausschlussfrist.

Die Frage ist jetzt, zählt die Abgabe der Stellenbeschreibung beim Personalamt als Zeitpunkt das ich die Ansprüche geltend gemacht habe?

MoinMoin

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Antw:Höhereinstufung Rückwirkend - ab wann zähl diese?
« Antwort #5 am: 12.01.2024 08:20 »
Das Entgelt steht dir (sofern du eine §37 konforme Geltendmachung gemacht hast) 6 Monate ab April rückwirkend zu.
Deine Eingruppierung ab Übertragung der Tätigkeiten (ab da läuft deine Stufenlaufzeit), das wird gerne übersehen!
Also mutmaßlich bist du dann seit 2021 in der EG9b

MoinMoin

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Antw:Höhereinstufung Rückwirkend - ab wann zähl diese?
« Antwort #6 am: 12.01.2024 08:23 »
Du bist zum Zeitpunkt der dauerhaften Übertragung dieser höherwertigen Tätigkeit in 9b eingruppiert. Das entsprechende höhere Entgelt wird aber nur dann zu diesem Zeitpunkt gezahlt, wenn du die Ansprüche auf das höhere Entgelt schriftlich geltend gemacht hast. Ansonsten gilt die 6-monatige Ausschlussfrist.

Die Frage ist jetzt, zählt die Abgabe der Stellenbeschreibung beim Personalamt als Zeitpunkt das ich die Ansprüche geltend gemacht habe?
Ups, das klingt jetzt so, als ob du überhaupt nicht deine Ansprüche rechtskräftig geltend gemacht hast.
Ein "bitte korrigieren sie meine EG" ist nicht §37 konform.
Du musst schon konkret das dir zustehende Entgelt eingefordert haben.

Also ein:
Hiermit fordere ich sie auf das mir zustehende Entgelt in höhe von xxx€ auszuzahlen. Oder in höhe der EG9b, sofern mir das entgelt der 9c uzsteht das Entgelt der 9c....

hotrats

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Antw:Höhereinstufung Rückwirkend - ab wann zähl diese?
« Antwort #7 am: 12.01.2024 11:31 »
Hallo in die Runde,

ich bin unsicher, ob ich hier mein ähnliches Problem posten darf oder ob ich einen neuen Thread aufmachen muss?!

Ich bin seit 09.19 angestellt. Bekomme seit vielen Jahren nun TVÖD 11b Stufe 5. Ich stellte fest, dass ich seit 2018 eigentlich in Stufe 6 hätte kommen müssen; auf gestrige Anfrage wurde mir das heute per Mail bestätigt und nun soll ich ab 01.24 auch tatsächlich Stufe 6 bekommen. Der § 37 wurde zitiert und ich habe nun eingefordert, dass ich rückwirkend für die letzen 6 Monate die Differenz ausbezahlt haben möchte:
"Ich möchte hiermit geltend machen, dass ich rückwirkend für die letzten 6
Monate die Gehaltsdifferenz von Stufe 6 zu Stufe 5 ausbezahlt haben möchte."

Reicht das, um die Forderung geltend zu machen, oder muss ich damit leben, dass ich (leider erst) ab sofort Stufe 6 erhalte?

Vielen Dank,
viele Grüße,
Thomas

McOldie

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Antw:Höhereinstufung Rückwirkend - ab wann zähl diese?
« Antwort #8 am: 12.01.2024 11:56 »
Dies müsste reichen

hotrats

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Antw:Höhereinstufung Rückwirkend - ab wann zähl diese?
« Antwort #9 am: 12.01.2024 12:22 »
@McOldie herzlichen Dank.
Ich bin gespannt, was das Amt zurückschreibt.

hotrats

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Antw:Höhereinstufung Rückwirkend - ab wann zähl diese?
« Antwort #10 am: 17.01.2024 17:14 »
So.. das Amt hat geantwortet und mir mitgeteilt, dass ich rückwirkend ab dem 01.07.2023 die Differenz mit dem kommenden Gehalt (02.24) ausbezahlt bekomme. Aber eben auch nur deshalb, weil ich hier darauf hungewiesen wurde. Das finde ich schon etwas... Amt vergeigt Höhergruppierung und ich hab die Arcshkarte gezogen..

Wird denn / muss denn in dieser Gehaltsdifferenz-Nachzahlung auch anteilig das Weihnachtsgeld darin enthalten sein? Und wenn ja, wie kann ich das (notfalls) überprüfen?

Nochmals herzlichen Dank für die rasche, klare Antwort.
Grüße,
Thomas

McOldie

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Antw:Höhereinstufung Rückwirkend - ab wann zähl diese?
« Antwort #11 am: 17.01.2024 18:19 »
Bemessunrundlage für die Sonderzuwendung ist das Entgelt der Monate Juli, August und September. Nachzulesen im § 20.

hotrats

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Antw:Höhereinstufung Rückwirkend - ab wann zähl diese?
« Antwort #12 am: 17.01.2024 18:23 »
Ok, danke; dann weiß ich das jetzt auch; also kein anteiliges Weihnachtsgeld.

Vielen Dank.

FearOfTheDuck

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Antw:Höhereinstufung Rückwirkend - ab wann zähl diese?
« Antwort #13 am: 17.01.2024 19:06 »
Doch. Wenn du rückwirkend zum 01.06.2023 höhergruppiert bist, steigt auch ein Referenzgehalt in den genannten Monaten.

Überprüfen kannst anhand deiner Abrechnung, indem du nachrechnest und vergleichst. Die Nachzahlung 11/23 dürfte dann größer sein, als für Vormonate.