Autor Thema: [BW] PKV Beiträge  (Read 13340 times)

frankundfrei

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« Antwort #15 am: 14.01.2024 18:15 »
Debeka, 50% Beihilfe (Bund), jung eingestiegen, seit 20 Jahren dabei (ohne Vorerkrankungen), Zweibettzimmer + Chefarzt + Beihilfeergänzug + Pflege = derzeit genau 250€.

Im Schnitt der letzten 20 Jahre stieg der Beitrag um rd. 5€ pro Jahr.

Hi 2strong:

hab dann auch was falsch gemacht, wobei mich die Namen deiner Tarifbausteine interessieren würden (P20+P30+Z30+Z20 + BE1   + PVB??) , denn du müsstest ja die gleichen wie ich haben und dass du somit jetzt 250 € zahlst, erklärt sich für mich nicht, zumal du ja gar ein paar Jahre länger dabei bist als ich.

Mit welchem Alter bist du eingestiegen?  DANKE

Bauernopfer

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Antw:PKV Beiträge
« Antwort #16 am: 15.01.2024 00:03 »
Hi,

jedenfalls ist die Wahl der "richtigen" = beitragsstabilen PKV extrem wichtig, falls Du meinst, in die PKV gehen zu müssen oder bleiben zu müssen.

Ich bin damals an einen unabhängigen Berater geraten, der nachweisen konnte, welche PKVs stabiler sind als andere und welche schlechten immer neue Tarife aufmachen, weil die alten zu teuer und unattraktiv wurden.
Allgemein ist die Debeka keine falsche Wahl, meine Meinung.

Wenn du wissen willst, ob die Allianz günstig ist, ist das eine FRAGE, die kann man nur mit Leuten vergleichen, die ähnlich alt wie Du sind und ähnliche Vorerkrankungen UND natürlich den gleichen Tarif(e) wie Zahn, Pflege, usw..

Aber wie gesagt, das ist nur eine Dimension....nicht wenige PKVen sind ja eben gerade für JUNGE attraktiv, um sie in ihren Tarif zu holen und dann werden sie mit dem Jahren überdurchschn. teuer und es kommt kein junges gesundes Blut mehr nach und im Alter zahlst du dich dumm und dämlich,

In jeder monatlichen PKV-Prämie ist ein gesetzlich vorgeschriebener Beitragszuschlag enthalten. Dieser Zuschlag wird i.d.R. ab dem 22. Lebensjahr und bis zum 60. Lebensjahr mit dem Ziel erhoben, den KV-Beitrag bei entsprechend langer Vorversicherungszeit ab dem 65. Lebensjahr konstant zu halten. Er ist neben den Altersückstellungen und den Zinserträgen daraus die dritte Säule, die dazu dienen, Beiragserrhöhungen im Alter aufzufangen.

JohZi

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« Antwort #17 am: 15.01.2024 07:40 »
Interessant, dass bei vielen die Beiträge auch nach Jahrzehnten in der PKV so gering sind.

Ich bin 28 und werde bald in die PKV wechseln und finde keinen gescheiten Tarif unter 300 € (eher sogar 330 €) bei 50 % Beihilfe (und das sogar ohne Wahlleistungen). Einzig bei der DBV im Vision B-Tarif wäre ich bei ca. 270 € pro Monat, aber der ist mir von den Leistungen her zu schlecht. Selbst bei der Debeka wäre ich ohne Wahlleistungen und ohne Krankenhaustagegeld bei ca. 310 €.

Aber wie kann es sein, dass die Beiträge bei vielen so gering sind? Bin ich mit 28 schon so alt, dass der Beitrag zur Bildung von Altersrückstellungen so hoch sein muss? :o

Bauernopfer

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« Antwort #18 am: 15.01.2024 08:45 »
Interessant, dass bei vielen die Beiträge auch nach Jahrzehnten in der PKV so gering sind.

Ich bin 28 und werde bald in die PKV wechseln und finde keinen gescheiten Tarif unter 300 € (eher sogar 330 €) bei 50 % Beihilfe (und das sogar ohne Wahlleistungen). Einzig bei der DBV im Vision B-Tarif wäre ich bei ca. 270 € pro Monat, aber der ist mir von den Leistungen her zu schlecht. Selbst bei der Debeka wäre ich ohne Wahlleistungen und ohne Krankenhaustagegeld bei ca. 310 €.

Aber wie kann es sein, dass die Beiträge bei vielen so gering sind? Bin ich mit 28 schon so alt, dass der Beitrag zur Bildung von Altersrückstellungen so hoch sein muss? :o
Soweit ich weiß, beträgt allein der gestzlich vorgeschriebene Zuschlag für ab 01.01.2000 Neuversicherte 10% des Beitrags, für Bestandskunden bestand ein Widerspruchsrecht.

LehrerBW

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Antw:[BW] PKV Beiträge
« Antwort #19 am: 15.01.2024 08:56 »
Interessant, dass bei vielen die Beiträge auch nach Jahrzehnten in der PKV so gering sind.

Ich bin 28 und werde bald in die PKV wechseln und finde keinen gescheiten Tarif unter 300 € (eher sogar 330 €) bei 50 % Beihilfe (und das sogar ohne Wahlleistungen). Einzig bei der DBV im Vision B-Tarif wäre ich bei ca. 270 € pro Monat, aber der ist mir von den Leistungen her zu schlecht. Selbst bei der Debeka wäre ich ohne Wahlleistungen und ohne Krankenhaustagegeld bei ca. 310 €.

Aber wie kann es sein, dass die Beiträge bei vielen so gering sind? Bin ich mit 28 schon so alt, dass der Beitrag zur Bildung von Altersrückstellungen so hoch sein muss? :o

Ich zahl wegen der zwei Kinder nur 30%

Bauernopfer

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Antw:[BW] PKV Beiträge
« Antwort #20 am: 15.01.2024 09:01 »
Interessant, dass bei vielen die Beiträge auch nach Jahrzehnten in der PKV so gering sind.

Ich bin 28 und werde bald in die PKV wechseln und finde keinen gescheiten Tarif unter 300 € (eher sogar 330 €) bei 50 % Beihilfe (und das sogar ohne Wahlleistungen). Einzig bei der DBV im Vision B-Tarif wäre ich bei ca. 270 € pro Monat, aber der ist mir von den Leistungen her zu schlecht. Selbst bei der Debeka wäre ich ohne Wahlleistungen und ohne Krankenhaustagegeld bei ca. 310 €.

Aber wie kann es sein, dass die Beiträge bei vielen so gering sind? Bin ich mit 28 schon so alt, dass der Beitrag zur Bildung von Altersrückstellungen so hoch sein muss? :o
Soweit ich weiß, beträgt allein der gestzlich vorgeschriebene Zuschlag für ab 01.01.2000 Neuversicherte 10% des Beitrags, für Bestandskunden bestand ein Widerspruchsrecht.
Bei der Debeka: Tarif P30+Z30+KTG+PVB ca. 250 €/Monat

Bastel

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« Antwort #21 am: 15.01.2024 09:37 »
Debeka, 50% Beihilfe (Bund), jung eingestiegen, seit 20 Jahren dabei (ohne Vorerkrankungen), Zweibettzimmer + Chefarzt + Beihilfeergänzug + Pflege = derzeit genau 250€.

Im Schnitt der letzten 20 Jahre stieg der Beitrag um rd. 5€ pro Jahr.

Das ist schon nicht schlecht. Ich bin mit 33 in die Debeka und habe die gleichen Bausteine + 1 Bett Zimmer und liege bei ca. 320€.

Schmiedi

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« Antwort #22 am: 15.01.2024 11:30 »
Bin bei der Debeka: B30 + WL30 + BC + PVB: 229,08 + 2 Kinder à 35,21

Kingrakadabra

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« Antwort #23 am: 16.01.2024 12:32 »
Ich bin noch im Eingangsamt und bin bei der Allianz und zahle 250€ aber die Beiträge sind nicht so Stabil und werden oft angepasst.

Die Beiträge der Allianz werden auch nicht "öfter" angepasst. Zumindest bei mir.

frankundfrei

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Antw:[BW] PKV Beiträge
« Antwort #24 am: 16.01.2024 13:00 »
Interessant, dass bei vielen die Beiträge auch nach Jahrzehnten in der PKV so gering sind.

Ich bin 28 und werde bald in die PKV wechseln und finde keinen gescheiten Tarif unter 300 € (eher sogar 330 €) bei 50 % Beihilfe (und das sogar ohne Wahlleistungen). Einzig bei der DBV im Vision B-Tarif wäre ich bei ca. 270 € pro Monat, aber der ist mir von den Leistungen her zu schlecht. Selbst bei der Debeka wäre ich ohne Wahlleistungen und ohne Krankenhaustagegeld bei ca. 310 €.

Aber wie kann es sein, dass die Beiträge bei vielen so gering sind? Bin ich mit 28 schon so alt, dass der Beitrag zur Bildung von Altersrückstellungen so hoch sein muss? :o
Soweit ich weiß, beträgt allein der gestzlich vorgeschriebene Zuschlag für ab 01.01.2000 Neuversicherte 10% des Beitrags, für Bestandskunden bestand ein Widerspruchsrecht.

hi Bauernopfer, Danke für die Infos,
allerdings gbt es nun einmal PKVs die im Alter exoribtant steigen und andere, die akzeptabel steigen und bezahlbar bleiben- 10 % hin oder her - wer will denn schon gern in den Standardtarif mit GKV wechseln.... und soweit ich laienhaft errechnete, kostet der dann auch 800 € im Mt-

Saxum

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« Antwort #25 am: 16.01.2024 17:20 »
Der Standardtarif, also sofern man noch in den älteren BiSex-Tarifen ist, ist relativ annehmbar. Den derzeit aktuellen Basistarif der mit den Unisex Tarifen eingeführt wurde sollte man tunlichst vermeiden, soweit es geht - hier sind die Sätze nochmals durch eine separate Vereinbarung geringer als man es aus den Tarifbedingungen originär entnehmen würde zudem fehlt ja generell leider an einer "Behandlungspflicht". Dafür darf man im Standardtarif keine weiteren Zusatzversicherungen haben, im Basistarif wiederum aber ja.

Wenn dann sollte man mEn eher lieber Wahl- und Ergänzungsleistungen ruhend stellend oder einen Tarifwechsel nach § 204 VVG in Erwägung ziehen. Die Leistungen sind ja an die GKV angelehnt oder vergleichbar, die Bedingungen kann man für den Standardtarif und für den Basistarif nachlesen, für den Basistarif sollte man die separate Vereinbarung auch lesen.

Jedenfalls, egal ob Basis- oder Standardtarif, auch wenn man als Beamter mit Beihilfe in diese rutschen würde - findet hier auch eine prozentuale Absicherung statt. Ausgehend vom derzeitigen GKV-Beitrags-Höchstsatz von 843,53 € wären das dann bei 50 % Beihilfe 421,76 € und bei 70 % Beihilfe 253,06 € die man 2024 zahlen müsste.

Man muss aber natürlich berücksichtigen, dass hier immer eine Differenz bestehen wird. Vor allem bei den abgerechneten Sätzen, etwa wenn die Rechnung den 2,3 fachen Satz ausweist und die Beihilfe davon 2,3 erstattet der Basistarif aber nur den 1,2 fachen Satz dann verbleibt ein prozentualer Anteil des restlichen 1,1 Satzes. Das wären beispielhaft bei 100 Euro und 50% Beihilfe dann 23,91 € die man selbst zahlen musste.

Die Beiträge der PKV steigen ja nicht "wegen dem Alter an", sondern nur nach den Maßgaben des § 203 VVG. Wenn du aber mit "Alter" allgemein den weiteren Lebensverlauf meinst ... dann ja, das ist aber droben bei der GKV auch gegeben, wobei die ja durch den Bundeszuschuss derzeit gezügelt wird. Hie wie droben steigen die Beiträge.

Ist man aber zufälligerweise leider echt in einem Tarif der mies kalkuliert worden ist oder ein "Lockvogeltarif" war,  dann ja können natürlich die Beiträge schneller steigen eine miese Kalkukation vielleicht sogar mit einer "unglücklichen Tarifgruppe" in der viel zu viele zu früh und zu oft krank werden sorgt eben für keine gute Stabilität.

Hier bleibt dann eben § 204 VVG in einen ggf. neueren Tarif zu wechseln, der dann hoffentlich bestenfalls stabil bleibt. Das Wechselrecht nach § 204 VVG kann man ja immer wieder ziehen.

frankundfrei

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« Antwort #26 am: 16.01.2024 19:14 »
....
Jedenfalls, egal ob Basis- oder Standardtarif, auch wenn man als Beamter mit Beihilfe in diese rutschen würde - findet hier auch eine prozentuale Absicherung statt. Ausgehend vom derzeitigen GKV-Beitrags-Höchstsatz von 843,53 € wären das dann bei 50 % Beihilfe 421,76 € und bei 70 % Beihilfe 253,06 € die man 2024 zahlen müsste.

Man muss aber natürlich berücksichtigen, dass hier immer eine Differenz bestehen wird. Vor allem bei den abgerechneten Sätzen, etwa wenn die Rechnung den 2,3 fachen Satz ausweist und die Beihilfe davon 2,3 erstattet der Basistarif aber nur den 1,2 fachen Satz dann verbleibt ein prozentualer Anteil des restlichen 1,1 Satzes. Das wären beispielhaft bei 100 Euro und 50% Beihilfe dann 23,91 € die man selbst zahlen musste.

Die Beiträge der PKV steigen ja nicht "wegen dem Alter an", sondern nur nach den Maßgaben des § 203 VVG. Wenn du aber mit "Alter" allgemein den weiteren Lebensverlauf meinst ... dann ja, das ist aber droben bei der GKV auch gegeben, wobei die ja durch den Bundeszuschuss derzeit gezügelt wird. Hie wie droben steigen die Beiträge.

Ist man aber zufälligerweise leider echt in einem Tarif der mies kalkuliert worden ist oder ein "Lockvogeltarif" war,  dann ja können natürlich die Beiträge schneller steigen eine miese Kalkukation vielleicht sogar mit einer "unglücklichen Tarifgruppe" in der viel zu viele zu früh und zu oft krank werden sorgt eben für keine gute Stabilität.

Hier bleibt dann eben § 204 VVG in einen ggf. neueren Tarif zu wechseln, der dann hoffentlich bestenfalls stabil bleibt. Das Wechselrecht nach § 204 VVG kann man ja immer wieder ziehen.

ah, Saxum, DANKE, wie das dann im Alter diesbzgl. ist:
und bei 70 % Beihilfe 253,06 € die man 2024 zahlen müsste.

wusste ich nicht.....253 EUR ist dann im Alter ja echt was Beruhigendes, finde ihc jedenfalls rein finanziell gesehen, auch wenn die genannten Abstriche zu machen sind.
DASS dann die Beihilfe da weiter greift, war mir unklar. :D

Saxum

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« Antwort #27 am: 16.01.2024 21:54 »
Gerne wegen dem Hinweis, aber ich würde auch zudem gerne noch mitgeben, dass für den "finanziellen Vergleich" mit dem Basistarif dann aber auch nur der Grundtarif der PKV zum entsprechenden Prozentsatz herangezogen werden soll. Also etwa beispielsweise im Alter mit Beihilfe 70% wäre des der 30%ige Grundtarif inkl. dem Risikozuschlag der hier für den Vergleich mit dem 30%igen Basistarif herhalten soll.

Also keine Wahlleistungen, Zusatzabsicherung und kein Ergänzungstarif, sondern tatsächlich nur Grundabsicherung Ambulant, Stationär und Zahn aber mit etwaigem Risikozuschlag. Das teuerste was ich spontan via dem bekanntesten Vergleichsportal aktuell finden könnte wären so rund um die 160 € im reinen Grundtarif (ambulant/stationär/zahn) der hier mit der 70 % Beihilfe läuft.

Sollte man echt trotz aller anderen versuche hin wechseln wollen, kann man ja ggf. versuchen die bisherigen Tarifleistungen in Zusatzversicherungen umzuwandeln, da der Basistarif zumindest laut den Bedingungen ja auch Zusatzversicherungen gestattet - ob der Versicherer aber solche anbietet die auch für den Basistarif geöffnet sind, ist eine andere Frage bzw. den Wechsel zu den Zusatztarifen ohne Gesundheitsprüfungen überhaupt durchführt.

Man sollte aber sich tatsächlich schon die Leistungen des Basistarifes durchlesen, bevor man sich aktiv für diesen entscheidet. Das ist dann wohl mEn nicht mehr so "einfach oder umfassend" wie man es gewöhnlicherweise vom bisherigen Grundtarif kennt. Angeblich sollen die Versicherungen hier auch beim Basistarif sehr "unattraktiv langsam" bei den Erstattungen vorgehen, aber das habe ich nur hie und da mitbekommen von ein paar (!) Leuten die sich über den Basistarif "Luft gemacht" haben und Ärzte diese ablehnen würden bzw. nicht die Person an sich sondern die Verrechnung zu den Sätzen des Basistarifes - die dadurch keine Differenz tragen müssten.

Soweit wären meine Gedanken dazu, aber ja diese "Option" gäbe es auch mit Beihilfe.
« Last Edit: 16.01.2024 22:10 von Saxum »

Saxum

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« Antwort #28 am: 16.01.2024 22:38 »
Da ich es nicht mehr editieren konnte: Hinzusagen muss man hier, dass die bisherigen PKV Altersrückstellungen dann natürlich auch im Basistarif mit übernommen werden. Es kann also je nachdem ggf. weniger sein, der Höchstsatz ist aber eben der (auch jährlich steigende) GKV Höchstbeitrag und davon der Prozentsatz der verbliebenden Restkostenabsicherung.

Ob eine Anwartschaft auf eine etwaige Rückkehr in den Normaltarif abgeschlossen werden kann entzieht sich meiner Kenntnis, jedenfalls - sofern wohl nicht - wird wohl bei einem etwaigen Wechselwunsch eine Gesundheitsprüfung für die „Mehrleistungen“ und somit Risikozuschlag oder ggf. Leistungsausschluss des Normaltarifs gegenüber dem Basistarif durchgeführt. Ausfluss des Tarifwechsel-Prinzips nach § 204 VVG.

Shamayian

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« Antwort #29 am: 16.01.2024 23:15 »
Hallo, ich hab das "Rundum-Sorglos" Paket der Debeka mit 50% Beteiligung und zahle aktuell alles zusammen 320€. Bin jetzt 36, aber dort erst mit 32 Jahren eingestiegen.