Der Standardtarif, also sofern man noch in den älteren BiSex-Tarifen ist, ist relativ annehmbar. Den derzeit aktuellen Basistarif der mit den Unisex Tarifen eingeführt wurde sollte man tunlichst vermeiden, soweit es geht - hier sind die Sätze nochmals durch eine
separate Vereinbarung geringer als man es aus den Tarifbedingungen originär entnehmen würde zudem fehlt ja generell leider an einer "Behandlungspflicht". Dafür darf man im Standardtarif keine weiteren Zusatzversicherungen haben, im Basistarif wiederum aber ja.
Wenn dann sollte man mEn eher lieber Wahl- und Ergänzungsleistungen ruhend stellend oder einen Tarifwechsel nach
§ 204 VVG in Erwägung ziehen. Die Leistungen sind ja an die GKV angelehnt oder vergleichbar, die Bedingungen kann man für den
Standardtarif und für den
Basistarif nachlesen, für den Basistarif sollte man die
separate Vereinbarung auch lesen.
Jedenfalls, egal ob Basis- oder Standardtarif, auch wenn man als Beamter mit Beihilfe in diese rutschen würde - findet hier auch eine prozentuale Absicherung statt. Ausgehend vom derzeitigen GKV-Beitrags-Höchstsatz von 843,53 € wären das dann bei 50 % Beihilfe 421,76 € und bei 70 % Beihilfe 253,06 € die man 2024 zahlen müsste.
Man muss aber natürlich berücksichtigen, dass hier
immer eine Differenz bestehen wird. Vor allem bei den abgerechneten Sätzen, etwa wenn die Rechnung den 2,3 fachen Satz ausweist und die Beihilfe davon 2,3 erstattet der Basistarif aber nur den 1,2 fachen Satz dann verbleibt ein prozentualer Anteil des restlichen 1,1 Satzes. Das wären beispielhaft bei 100 Euro und 50% Beihilfe dann 23,91 € die man selbst zahlen musste.
Die Beiträge der PKV steigen ja nicht "wegen dem Alter an", sondern nur nach den Maßgaben des
§ 203 VVG. Wenn du aber mit "Alter" allgemein den weiteren Lebensverlauf meinst ... dann ja, das ist aber droben bei der GKV auch gegeben, wobei die ja durch den Bundeszuschuss derzeit gezügelt wird. Hie wie droben steigen die Beiträge.
Ist man aber zufälligerweise leider echt in einem Tarif der mies kalkuliert worden ist oder ein "Lockvogeltarif" war, dann ja können natürlich die Beiträge schneller steigen eine miese Kalkukation vielleicht sogar mit einer "unglücklichen Tarifgruppe" in der viel zu viele zu früh und zu oft krank werden sorgt eben für keine gute Stabilität.
Hier bleibt dann eben
§ 204 VVG in einen ggf. neueren Tarif zu wechseln, der dann hoffentlich bestenfalls stabil bleibt. Das Wechselrecht nach
§ 204 VVG kann man ja immer wieder ziehen.