Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir helfen..
Es gilt der TV-L. Durch die Wechselschichtarbeit haben wir keine geregelte 5 Tage- Woche. Also wird der Urlaubsanspruch anhand der Anzahl der Arbeitstage im Jahr errechnet. Der Dienstplan wird für das gesamte Jahr erstellt.
Jetzt ist es so, dass unser Dienstplan nicht unsere Sollarbeitszeit abdeckt, d.h. ich muss Zusatzdienste machen. Diese sind zwar errechnet, aber noch nicht verplant.
Müssen diese Tage beim Berechnen des Urlaubsanspruchs berücksichtigt werden?
Geplante Dienste nach Dienstplan: 244
Arbeitstage der 5-Tage-Woche: 249 (= 30 Tage Urlaub)
Tatsächlich geleistete Dienste: 250
Wie viel Urlaubsanspruch habe ich jetzt?
Schonmal vielen Dank!