Autor Thema: Urlaub vor Zeitausgleich ?  (Read 969 times)

nicjalein

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Urlaub vor Zeitausgleich ?
« am: 11.01.2024 20:17 »
Liebe Kollegen!

Vielleicht kann mir jemand ein bisschen weiterhelfen: In meiner Arbeitsstelle gibt es seit 01/2024 ein neues Zeiterfassungssystem, zu dem es eine Dienstanweisung gibt - diese muss von jedem MA unterschrieben werden.

In dieser Dienstanweisung steht u.a., dass "Urlaub immer vor Zeitausgleich" genommen werden muss. Nährere Details oder etwa eine Rechtsnorm fehlen.

Meine Frage: Stimmt diese Aussage "Urlaub vor Zeitausgleich" ?



VIELEN DANK!

MoinMoin

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Antw:Urlaub vor Zeitausgleich ?
« Antwort #1 am: 11.01.2024 22:16 »
Was soll daran stimmen?
Wenn dein AG deinen VG, der deinen Urlaub und deinen Ganztägigen Zeitausgleich genehmigen muss, anweist das jemand nur ZA Tage genehmigt bekommt, wenn er keinen Urlaub mehr hat, dann ist das durchaus denkbar, daass das mit eure DV übereinstimmt.

Ätzend und dämlich vom AG, aber durchaus denkbar, das er das so machen kann.

sofern die bestehende DV bzgl Gleitzeit und Ausgleichstage dem nicht entgegen steh

MoinMoin

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Antw:Urlaub vor Zeitausgleich ?
« Antwort #2 am: 12.01.2024 07:15 »
ps
ich gehe von Zeitausgleich der Gleitzeitstunden aus.

Anders dürfte es bei angeordneter Mehrarbeit, die zu Überstunden werden aussehen.