Was soll daran stimmen?
Wenn dein AG deinen VG, der deinen Urlaub und deinen Ganztägigen Zeitausgleich genehmigen muss, anweist das jemand nur ZA Tage genehmigt bekommt, wenn er keinen Urlaub mehr hat, dann ist das durchaus denkbar, daass das mit eure DV übereinstimmt.
Ätzend und dämlich vom AG, aber durchaus denkbar, das er das so machen kann.
sofern die bestehende DV bzgl Gleitzeit und Ausgleichstage dem nicht entgegen steh