Es soll ja auch erst der Urlaub und dann das Zeitguthaben verwendet werden. Insofern lehnt der Arbeitgeber eher den Zeitausgleichsantrag ab, als den Urlaubsantrag.
...seit wann wird man zum Urlaubsantrag gezwungen?...
Bei Betriebsferien z.B.
Im normalen Alltag kommt das aber eher nicht vor. Da wirst du nur früh genug darauf hingewiesen, dass dein Resturlaubsguthaben zum xy verfällt. Das ist ein latenter Zwang, Urlaub zu beantragen, wenn du als Arbeitnehmer keine Nachteile erleiden möchtest.
Bei uns gibts auch keinen Zwang, den Urlaub zu nehmen und man könnte ihn in der Regel dann auch noch kurz vor knapp nehmen. Ist nur blöd, wenn mehrere Kollegen die selbe Idee haben. Deshalb wird bei uns in der Regel ein halbes Jahr bevor der Urlaub verfällt von den disziplinarischen Vorgesetzten regelmäßig erinnert, dass man seinen Resturlaub - sofern vorhanden - bitte bald nehmen sollte, damit nicht alle Mitarbeiter gebündelt im Verfallsmonat weg sind. Das ist aber eine Sache, die bisher nicht per DA geregelt werden musste, weil die Kollegen das in Eigenverantwortung mal mehr, mal weniger gut hinbekommen.
Zeitguthabenstunden werden auch einmal im Jahr auf einen bestimmten Betrag gekappt. Da hat aber jemand mitgedacht und der Kappungstag fürs Zeitguthaben ist exakt um ein halbes Jahr verschoben zu dem Tag, wo der Urlaub verfällt.