Autor Thema: [Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?  (Read 5867 times)

frankundfrei

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Hi,

vorab Klarstellung zum Text unten:  "Pensionär" = Rentner als Beamter und "Rentner" = als Angestellter.

ich bin 54 und mir bewusst, dass ich sicherlich nicht bis 67 oder evtl auch nicht bis 63 im öD arbeiten will.

Ich bin seit 2006 beamtet und hab vorher ab Zivildienst, Berufsausbildung und Studium ca 17 Jahre dort verbracht, bevor ich 2006 beamtet wurde. Beamter bin ich also nun knapp 18 Jahre.

Da ich also ggf in ein paar Jahren privatisieren will, überlege ich, ob ich die Entlassung beantrage und damit auch als Angestellter wieder in die GKV gehe.

Pro und CON >> wieder Angesteller und GKV   oder Beamter mit PKV:
- versichert günstig für 2-300 EUR, anstatt als Beamter im Alter, wo ich dann ggf. das Doppelte zahle, auch wenn ich dann 70 % Beihilfe bekomme-

- würde ich als Beamter privatisieren, muss ich bis 63 die PKV zu 100 % ohne Beihilfe selbst zahlen und bekomme die erst wieder ab 63, dann zu 70 %. Dafür wäre eine Anwartschaftversicherung nötig und die 100 % PKV kostet mit 1000 EUR Selbstbehalt auch ca. 650 EUR.

- Aufgabe Beamtenstatus bedeutet idR Nachversicherung bei der Rentenversicherung, wo dann das relativ niedrige BruttoEinkommen des Beamten zugrunde gelegt wird, DOCH nun gibt es Altersgeld, was weit besser ist, aber mWn wohl auch einen Abschlag von 15 % zur Normalpension bedeutet.
ALSO der Beamte bekommt eben doch klar mehr Pension als der Angestellte und ein Rausgehen aus dem Beamtenstatus ist finanziell wohl jedenfalls negativ.

- der GKV Beitrag als Rentner wird aus allein Einkünften wie Dividenden, Rente, Zinsen etc ermittelt

- der Staat zahlt für den Rentenanteil aus der Beamtenzeit vorauss. keine 50%, sondern diesen Teil zahl ich komplett, da die Mindestpflichtversicherungszeit nicht erfüllt sein dürfte.

- als Pensionär ist das eben egal, wieviel man verdient, zahlt aber dennoch je nach PKV ggf. einen hohen Beitrag, und ein Notwechsel in den PKV-Grundtarif (wie Leistungs-Niveau der GKV dann) ist traurig- und war ja nicht Ziel als man sich für die KV entschied.

- AUCH bei Leben im Ausland wird man die PKV ggf nicht los.

Ich bin für die kommende 20 Jahre relativ unabhängig, finanziell und suche aus den beiden Situationen die KOMBI mit maximaler Freiheit bei finanziell maximalem Sinn.

Wer von euch hat hier Wissen oder eigene Erfahrungen, die mit helfen und die allg. interessant sind?  ;)

Danke vorab und beste Grüße
Frank
« Last Edit: 14.01.2024 01:04 von Admin2 »

clarion

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Das Privatisieren ist vor dem 63. Lebensjahr sowieso sehr teuer, egal was Du machst.

Saxum

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Kurz und knapp, erstmal ist eine Ehepartner*in vorhanden und in der GKV versichert?

Bastel

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Sind 600€ nicht etwas viel für die PKV bei nur 30%?

Rentenonkel

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Ob tatsächlich Altersgeld in Frage kommt, hängt zunächst von dem Bundesland ab, in dem man wohnt. Nur in folgenden Bundesländern gibt es dazu Regelungen. 

Baden-Württemberg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Sachsen
Schleswig-Holstein
Thüringen

Das Altersgeld gilt dann allerdings als betriebliche Altersversorgung, die dann startet, wenn das Regelsicherungssystem startet. Das wiederum dürfte dann die gesetzliche Rente sein.

Ohne die Nachversicherung kann man allerdings die Wartezeit von 35 Jahren wahrscheinlich nicht mehr erreichen, so dass die gesetzliche Altersrente (und somit auch das Altersgeld) erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (vermutlich 67) gezahlt werden kann.

Während man von der gesetzlichen Rente nur halbe Beiträge zur gesetzlichen KV zahlt, zahlt man von dem Altersgeld (bis auf einen kleinen Freibetrag) volle Beiträge zur KV.

Je nachdem, in welchem Land man lebt, gibt es auch Sozialversicherungsabkommen, so dass man ggf. sich auch im Ausland gesetzlich weiter krankenversichern muss.

Auch muss man in der gesetzlichen Rentenversicherung für den Fall der Erwerbsminderung in den letzten 5 Jahren vor der Erkrankung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge haben. Sollte man also innerhalb der ersten drei Jahre nach Ausscheiden als Beamter erwerbsgemindert werden, hat man ein Problem: Als Beamter gibt es keine Versorgungsansprüche, da man nicht mehr verbeamtet ist. Als gesetzlich Rentenversicherter hat man die besonderen, versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Dann muss man ab da von seinen Ersparnissen leben.

frankundfrei

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Kurz und knapp, erstmal ist eine Ehepartner*in vorhanden und in der GKV versichert?

sorry, nein, geschieden, keine Kinder...Versorgungsunterhalt  an Ex um die 100 EUR gehen dann mal noch weg

frankundfrei

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Sind 600€ nicht etwas viel für die PKV bei nur 30%?

Hi Bastel,

die > 600 € war der Beitrag für 100 % für die Zeit der Freistellung ohne Bezüge oder eben auch ohne Arbeitgeber, wenn die PKV Pflicht weiterhin gegeben ist.

frankundfrei

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Baden-Württemberg
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Das Altersgeld gilt dann allerdings als betriebliche Altersversorgung, die dann startet, wenn das Regelsicherungssystem startet. Das wiederum dürfte dann die gesetzliche Rente sein.

Ohne die Nachversicherung kann man allerdings die Wartezeit von 35 Jahren wahrscheinlich nicht mehr erreichen, so dass die gesetzliche Altersrente (und somit auch das Altersgeld) erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (vermutlich 67) gezahlt werden kann.
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Während man von der gesetzlichen Rente nur halbe Beiträge zur gesetzlichen KV zahlt, zahlt man von dem Altersgeld (bis auf einen kleinen Freibetrag) volle Beiträge zur KV.

....
....Dann muss man ab da von seinen Ersparnissen leben.

ja, Rentenonkel, DANKE,
Start dann wohl mit 67 zum Altersgeld, und ja in BaWü.

Klar, finanziell sollte ich wohl Beamter bleiben.....mir ist eben unklar, welche klaren Vorteile ich bei Verlassen des Beamtenstatus und retour zur GKV habe, falls diese existieren....
würdet ihr Bemater bleiben und sehe ich die Situation irgendwie "falsch"?

WER ist eigentlich aktuell der richtige Ansprechpartner, um mir mal eine Gesamtübersicht zu geben, was ich mit 63 oder Sofortfreistellung ohne Bezüge bis 63 ALS BEAMTER an Versorgung erhalten würde?
Denn die KVBW berechnet mir ja wohl nur die Pension und ob und in welcher Form und Höhe genau dann die "Rente" der DRV angerechnet wird oder nicht, sag mir bisher keiner. WER hilft da ? (ist dazu verpflichtet?) 

Danke und Grüße
Frank

PolareuD

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Wie wäre es denn schlicht und einfach mit Teilzeit. Arbeitszeit auf Minimum von 10h/Woche reduzieren. Und später dann Altersteilzeit beantragen.

InternetistNeuland

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Baden-Württemberg
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Das Altersgeld gilt dann allerdings als betriebliche Altersversorgung, die dann startet, wenn das Regelsicherungssystem startet. Das wiederum dürfte dann die gesetzliche Rente sein.

Ohne die Nachversicherung kann man allerdings die Wartezeit von 35 Jahren wahrscheinlich nicht mehr erreichen, so dass die gesetzliche Altersrente (und somit auch das Altersgeld) erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (vermutlich 67) gezahlt werden kann.
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Während man von der gesetzlichen Rente nur halbe Beiträge zur gesetzlichen KV zahlt, zahlt man von dem Altersgeld (bis auf einen kleinen Freibetrag) volle Beiträge zur KV.

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....Dann muss man ab da von seinen Ersparnissen leben.

ja, Rentenonkel, DANKE,
Start dann wohl mit 67 zum Altersgeld, und ja in BaWü.

Klar, finanziell sollte ich wohl Beamter bleiben.....mir ist eben unklar, welche klaren Vorteile ich bei Verlassen des Beamtenstatus und retour zur GKV habe, falls diese existieren....
würdet ihr Bemater bleiben und sehe ich die Situation irgendwie "falsch"?

WER ist eigentlich aktuell der richtige Ansprechpartner, um mir mal eine Gesamtübersicht zu geben, was ich mit 63 oder Sofortfreistellung ohne Bezüge bis 63 ALS BEAMTER an Versorgung erhalten würde?
Denn die KVBW berechnet mir ja wohl nur die Pension und ob und in welcher Form und Höhe genau dann die "Rente" der DRV angerechnet wird oder nicht, sag mir bisher keiner. WER hilft da ? (ist dazu verpflichtet?) 

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Frank

Ich würde auf keinen Fall das Beamtenverhältnis beenden. Du wirst dann nur mit dem Minimalbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Ist es für dich möglich in den Basistarif deiner PKV zu wechseln? Dieser bietet normalerweise die gleichen Leistungen wie eine GKV zu gleichen Konditionen.

Alternativ gibt es die pauschale Beihilfe in einigen Bundesländern. Da werden 50% der Versicherungskosten übernommen egal ob PKV oder freiwillig GKV.

Beamter

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Das Altersgeld gilt dann allerdings als betriebliche Altersversorgung, die dann startet, wenn das Regelsicherungssystem startet. Das wiederum dürfte dann die gesetzliche Rente sein.

Ohne die Nachversicherung kann man allerdings die Wartezeit von 35 Jahren wahrscheinlich nicht mehr erreichen, so dass die gesetzliche Altersrente (und somit auch das Altersgeld) erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (vermutlich 67) gezahlt werden kann.
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Während man von der gesetzlichen Rente nur halbe Beiträge zur gesetzlichen KV zahlt, zahlt man von dem Altersgeld (bis auf einen kleinen Freibetrag) volle Beiträge zur KV.

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....Dann muss man ab da von seinen Ersparnissen leben.

ja, Rentenonkel, DANKE,
Start dann wohl mit 67 zum Altersgeld, und ja in BaWü.

Klar, finanziell sollte ich wohl Beamter bleiben.....mir ist eben unklar, welche klaren Vorteile ich bei Verlassen des Beamtenstatus und retour zur GKV habe, falls diese existieren....
würdet ihr Bemater bleiben und sehe ich die Situation irgendwie "falsch"?

WER ist eigentlich aktuell der richtige Ansprechpartner, um mir mal eine Gesamtübersicht zu geben, was ich mit 63 oder Sofortfreistellung ohne Bezüge bis 63 ALS BEAMTER an Versorgung erhalten würde?
Denn die KVBW berechnet mir ja wohl nur die Pension und ob und in welcher Form und Höhe genau dann die "Rente" der DRV angerechnet wird oder nicht, sag mir bisher keiner. WER hilft da ? (ist dazu verpflichtet?) 

Danke und Grüße
Frank

Ich würde auf keinen Fall das Beamtenverhältnis beenden. Du wirst dann nur mit dem Minimalbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Ist es für dich möglich in den Basistarif deiner PKV zu wechseln? Dieser bietet normalerweise die gleichen Leistungen wie eine GKV zu gleichen Konditionen.

Alternativ gibt es die pauschale Beihilfe in einigen Bundesländern. Da werden 50% der Versicherungskosten übernommen egal ob PKV oder freiwillig GKV.

Was soll dieser „Minimalbetrag“ sein?

Man wird mit seinen individuellen Bruttobezügen regulär (AN- und AG-Beiträge) nachversichert.

PolareuD

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„ Sie müssen die sogenannte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. Diese erreichen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Ihr Erwerbsleben ist dabei der Zeitraum zwischen erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragstellung. Ob Sie dabei pflichtversichert, ein freiwilliges Mitglied oder durch die Familienversicherung an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden waren, ist hier egal.

Für jedes Kind bzw. Stief- oder Pflegekind werden Ihnen pauschal drei Jahre bei der Vorversicherungszeit angerechnet“

Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html

Ozymandias

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Im PKV Vertrag nachschauen. Bei Wegzug in Länder außerhalb der EU bzw. EWR kann je nach Vertrag die PKV wegfallen.

Der einfachere Weg ist, sich für mindestens einen Monat einen Midijob zu besorgen. Supermarkt, Tankstelle, McDonalds, Fließband, Unternehmen von Freunden/Bekannten, da ist der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Im Prinzip reicht auch eine Woche, um die PKV loszuwerden. Dann zahlt man monatlich ca. 220-230 Euro an die GKV, je nach Herkunft des Einkommens mehr, da einkommensabhängig. Insbesondere Kapitaleinkünfte kann man aber leicht steuern, Vermietung nicht so leicht.

Die Rentenberater beraten auch zur GKV und teilweise auch zur Pension. Vielleicht wäre das eine Idee.
Als Beamter steckt man zwischen den Systemen fest und es ist schwer das Optimum zu finden. In BW ist das Altersgeld nicht ganz so schlecht. Wechsel zur GKV ist prinzipiell möglich, ob sich das betraglich und leistungstechnisch lohnt, muss jede Person selber entscheiden.

Es gibt sehr viele Leute in der freiwilligen GKV, die vergessen ihr Einkommen nachzuweisen und dann mit dem Maximalbetrag belohnt werden.

Es gibt verschiedene Beurlaubungsmöglichkeiten, vielleicht damit mal eine Probe machen.

frankundfrei

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Hi und Danke für eure Antworten und Input!

Ein Minijob reicht wohl nicht aus, es muss schon ein sozialversicherungspflichtiger Job mit eigener Abführung an die GKV sein ,so die TKK zu mir...aber DAS ist ja nicht das Problem, wobei man einen Teilzeitjob nicht unbedingt so schnell vor 55 bekommt....


@ OZYMANDIAS:
danke werd mal also zur DRV gehen.
Ist denn das Altersgeld konkret definitiv bestimmbar ? Ich las was von 15 % weniger als der normal sich ergebende Betrag mit den gegebenen Randbedingungen: soll heißen:
ich bekäme mit Sofortausstieg 57 zB   2000 € und abzgl. 14,4 % Abschlag und dann noch die 15 % weg?

Das mit dem Wegzug ins Ausland muss ich mal schauen: aber ab 55 kann ich mir selbst das nicht vorstellen, dass die einen rauslassen...wieso sollten sie? Aber Danke.

***
zB 10 % Teilzeit: nun ,das ist eben nicht das, was "Freiheit für mich bedeutet", denn dann bleib ich ja in dem Apparat und ok, denkbar isses, aber ich will ja flexibel sein, mal 10 Wochen weg zu sein und dann wieder arbeiten....

DAS ist eben der Hauptpunkt, wieso ich mit dem Abschied aus des Beamtentum liebäugle, weil man als Beamter letztlich doch in Grenzen gefangen ist....zum Preis der finanziellen Vorteile, der Pension.
"Altersteilzeit" gibt es ja als Beamter nicht, nur Sabbatjahr, was ähnlich ist....
DAS Sabbatjahr ist die EINZIGE Option ,die mich ggf als Beamter halten wird.
EIN erheblicher "FreiheitsNEGATIVpunkt" als Beamter ist es, dass man bei Freistellung ab zB ab 57 dann NICHT flexibel arbeiten darf (mal nix tun - mal bissl was tun, mal sehr viel tun), denn man ist ja weiter Beamter, abgesehen von evtl Dozent mit "nur" Aufwandsentschädigung.

Ozymandias

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Die Rentenberater die ich meinte, arbeiten nicht bei der DRV. Die sind ein eigener Beruf die gegen Honorar beraten, zu allen Sozialversicherungen und teilweise auch zu Pension (bei Mischerbwerbsbiographien). Dort könnte man dann auch Fragen zur GKV stellen.

Bezüglich Altersgeld müsste man bei dem Landesamt für Besoldung und Versorgung nachfragen. Vielleicht gibt es dazu eine Versorgungsauskunft.