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[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?

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frankundfrei:

--- Zitat von: Luis1703 am 19.01.2024 11:23 ---Fallkonstellation a)


Zunächst erhält der Beamte von 63 Jahren bis 67 Jahren lediglich eine (gekürzte) Pension. Auf Antrag kann die Pension auf bis zu 66,97 % erhöht werden, weil die gesetzliche Rente noch nicht greift. Das geht aber nur dann, wenn der Ruhegehaltsatz alleine aus Beamtenzeiten unter 66,97 % liegt.

Ab 67 entfällt dieser Zuschlag auf 66,97 %. Gleichzeitig erhält der Beamte zu seiner (dann geringeren Pension) eine gesetzliche Rente. Sollte die Summe aus gesetzlicher Rente plus Beamtenversorgung die Höchstversorgungsgrenze überschreiten, wird die Pension noch weiter gekürzt. Es ist auch denkbar, dass der Beamte von 63 bis 67 ein höheres Einkommen hat als ab 67.

--- End quote ---

War mir unbekannt, diese Antragsoption: ich verstehe sie auch nicht wirklich.
Woher kommt denn dann das Geld, von wem? Der Beamtenversorger stockt die Pension auf ? Wieso ? Wie wurde vorher diese Aufstockung von wem finanziert? Stammt das Geld von der DRV? Ne,Du schreibst ja, die Pension kann erhöht werden...... ???

Rentenonkel:
Diese Aufstockung ist gedacht für Beamte, die vorzeitig im Ruhestand sind und von der eigentlichen erdienten Pension nicht leben können.

Da die vorzeitige Inanspruchnahme bei der gesetzlichen Rentenversicherung an die Wartezeit von 35 Jahren geknüpft ist, kann der Ruheständler in einer vorübergehenden Phase bis 67 zwar eine Pension erhalten, aber noch keine gesetzliche Rente.

Weil ein Beamter ein Leben lang (und damit auch im Ruhestand) einen Anspruch auf eine amtsangemessene Besoldung hat, stockt der Dienstherr ggf. auf Antrag die Pension vorübergehend auf, um zu vermeiden, dass der vorzeitig in Ruhestand gegangene Beamte in finanzielle Not gerät und dann gegen Bezahlung Dienstgeheimnisse ausplaudert, um seinen Lebensstandard zu sichern. Diese Aufstockung endet in dem Moment, in dem die gesetzliche Rente tatsächlich greift.

Die Beamtenversorgungen werden aus Steuergeldern finanziert, die Rente dagegen finanziert sich im Wesentlichen aus den Beiträgen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Dazu gibt es noch einen Zuschuss des Bundes, der ebenfalls aus Steuermitteln finanziert wird.

frankundfrei:

--- Zitat von: Rentenonkel am 17.01.2024 13:03 ---
Fallkonstellation a)

Beamter geht mit 63 Jahren in Pension, hat mehr als 5 Jahre in der gesetzlichen RV aber weniger als 35 Jahre

Ergebnis:

Zunächst erhält der Beamte von 63 Jahren bis 67 Jahren lediglich eine (gekürzte) Pension. Auf Antrag kann die Pension auf bis zu 66,97 % erhöht werden, weil die gesetzliche Rente noch nicht greift. Das geht aber nur dann, wenn der Ruhegehaltsatz alleine aus Beamtenzeiten unter 66,97 % liegt.

Ab 67 entfällt dieser Zuschlag auf 66,97 %. Gleichzeitig erhält der Beamte zu seiner (dann geringeren Pension) eine gesetzliche Rente. Sollte die Summe aus gesetzlicher Rente plus Beamtenversorgung die Höchstversorgungsgrenze überschreiten, wird die Pension noch weiter gekürzt. Es ist auch denkbar, dass der Beamte von 63 bis 67 ein höheres Einkommen hat als ab 67.


--- End quote ---

Hallo Rentenonkel.

Heute nun konnte ich mit dem komm. Versorgungsträger in BW telefonieren.
Der § 28 LBeamtVG BW greift bei dem üblichen gesunden Beamten nicht.....es ist wohl vorbehalten denen, die dienstunfähig werden und Berufsgruppen wie Feuerwehrleuten....

Als ich den § 28  https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BeamtVGBWV3P28 las, dachte ich zuerst, du hast recht, aber jede Ziffer 1 bis 4 des Absatz 1 bauen leider  aufeinander auf,....es reicht nicht Eintritt 63, sondern die folgenden sind wohl weitere Bedingung.

Von daher SCHADE und dennoch Danke  :), hätte ja sein können, Du hast Recht....ist aber nicht so, oder?
Die erfahrene Bearbeiterin am Telefon war sich sicher....wirklich logisch ist es mE auch nicht.
Ich gehe freiwillig früher mit 63 in Pension (ok den 14,4 % Abschlag nehm ich hin) und dennoch finanziert man mir ne Aufstockung...!? :-[

LG
Frank

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