Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
frankundfrei:
Hi,
vorab Klarstellung zum Text unten: "Pensionär" = Rentner als Beamter und "Rentner" = als Angestellter.
ich bin 54 und mir bewusst, dass ich sicherlich nicht bis 67 oder evtl auch nicht bis 63 im öD arbeiten will.
Ich bin seit 2006 beamtet und hab vorher ab Zivildienst, Berufsausbildung und Studium ca 17 Jahre dort verbracht, bevor ich 2006 beamtet wurde. Beamter bin ich also nun knapp 18 Jahre.
Da ich also ggf in ein paar Jahren privatisieren will, überlege ich, ob ich die Entlassung beantrage und damit auch als Angestellter wieder in die GKV gehe.
Pro und CON >> wieder Angesteller und GKV oder Beamter mit PKV:
- versichert günstig für 2-300 EUR, anstatt als Beamter im Alter, wo ich dann ggf. das Doppelte zahle, auch wenn ich dann 70 % Beihilfe bekomme-
- würde ich als Beamter privatisieren, muss ich bis 63 die PKV zu 100 % ohne Beihilfe selbst zahlen und bekomme die erst wieder ab 63, dann zu 70 %. Dafür wäre eine Anwartschaftversicherung nötig und die 100 % PKV kostet mit 1000 EUR Selbstbehalt auch ca. 650 EUR.
- Aufgabe Beamtenstatus bedeutet idR Nachversicherung bei der Rentenversicherung, wo dann das relativ niedrige BruttoEinkommen des Beamten zugrunde gelegt wird, DOCH nun gibt es Altersgeld, was weit besser ist, aber mWn wohl auch einen Abschlag von 15 % zur Normalpension bedeutet.
ALSO der Beamte bekommt eben doch klar mehr Pension als der Angestellte und ein Rausgehen aus dem Beamtenstatus ist finanziell wohl jedenfalls negativ.
- der GKV Beitrag als Rentner wird aus allein Einkünften wie Dividenden, Rente, Zinsen etc ermittelt
- der Staat zahlt für den Rentenanteil aus der Beamtenzeit vorauss. keine 50%, sondern diesen Teil zahl ich komplett, da die Mindestpflichtversicherungszeit nicht erfüllt sein dürfte.
- als Pensionär ist das eben egal, wieviel man verdient, zahlt aber dennoch je nach PKV ggf. einen hohen Beitrag, und ein Notwechsel in den PKV-Grundtarif (wie Leistungs-Niveau der GKV dann) ist traurig- und war ja nicht Ziel als man sich für die KV entschied.
- AUCH bei Leben im Ausland wird man die PKV ggf nicht los.
Ich bin für die kommende 20 Jahre relativ unabhängig, finanziell und suche aus den beiden Situationen die KOMBI mit maximaler Freiheit bei finanziell maximalem Sinn.
Wer von euch hat hier Wissen oder eigene Erfahrungen, die mit helfen und die allg. interessant sind? ;)
Danke vorab und beste Grüße
Frank
clarion:
Das Privatisieren ist vor dem 63. Lebensjahr sowieso sehr teuer, egal was Du machst.
Saxum:
Kurz und knapp, erstmal ist eine Ehepartner*in vorhanden und in der GKV versichert?
Bastel:
Sind 600€ nicht etwas viel für die PKV bei nur 30%?
Rentenonkel:
Ob tatsächlich Altersgeld in Frage kommt, hängt zunächst von dem Bundesland ab, in dem man wohnt. Nur in folgenden Bundesländern gibt es dazu Regelungen.
Baden-Württemberg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Sachsen
Schleswig-Holstein
Thüringen
Das Altersgeld gilt dann allerdings als betriebliche Altersversorgung, die dann startet, wenn das Regelsicherungssystem startet. Das wiederum dürfte dann die gesetzliche Rente sein.
Ohne die Nachversicherung kann man allerdings die Wartezeit von 35 Jahren wahrscheinlich nicht mehr erreichen, so dass die gesetzliche Altersrente (und somit auch das Altersgeld) erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (vermutlich 67) gezahlt werden kann.
Während man von der gesetzlichen Rente nur halbe Beiträge zur gesetzlichen KV zahlt, zahlt man von dem Altersgeld (bis auf einen kleinen Freibetrag) volle Beiträge zur KV.
Je nachdem, in welchem Land man lebt, gibt es auch Sozialversicherungsabkommen, so dass man ggf. sich auch im Ausland gesetzlich weiter krankenversichern muss.
Auch muss man in der gesetzlichen Rentenversicherung für den Fall der Erwerbsminderung in den letzten 5 Jahren vor der Erkrankung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge haben. Sollte man also innerhalb der ersten drei Jahre nach Ausscheiden als Beamter erwerbsgemindert werden, hat man ein Problem: Als Beamter gibt es keine Versorgungsansprüche, da man nicht mehr verbeamtet ist. Als gesetzlich Rentenversicherter hat man die besonderen, versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Dann muss man ab da von seinen Ersparnissen leben.
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