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[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?

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frankundfrei:

--- Zitat von: Saxum am 11.01.2024 22:10 ---Kurz und knapp, erstmal ist eine Ehepartner*in vorhanden und in der GKV versichert?

--- End quote ---

sorry, nein, geschieden, keine Kinder...Versorgungsunterhalt  an Ex um die 100 EUR gehen dann mal noch weg

frankundfrei:

--- Zitat von: Bastel am 12.01.2024 11:30 ---Sind 600€ nicht etwas viel für die PKV bei nur 30%?

--- End quote ---

Hi Bastel,

die > 600 € war der Beitrag für 100 % für die Zeit der Freistellung ohne Bezüge oder eben auch ohne Arbeitgeber, wenn die PKV Pflicht weiterhin gegeben ist.

frankundfrei:

--- Zitat von: Rentenonkel am 12.01.2024 11:53 ---
Baden-Württemberg
.....
Das Altersgeld gilt dann allerdings als betriebliche Altersversorgung, die dann startet, wenn das Regelsicherungssystem startet. Das wiederum dürfte dann die gesetzliche Rente sein.

Ohne die Nachversicherung kann man allerdings die Wartezeit von 35 Jahren wahrscheinlich nicht mehr erreichen, so dass die gesetzliche Altersrente (und somit auch das Altersgeld) erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (vermutlich 67) gezahlt werden kann.
......
Während man von der gesetzlichen Rente nur halbe Beiträge zur gesetzlichen KV zahlt, zahlt man von dem Altersgeld (bis auf einen kleinen Freibetrag) volle Beiträge zur KV.

....
....Dann muss man ab da von seinen Ersparnissen leben.

--- End quote ---

ja, Rentenonkel, DANKE,
Start dann wohl mit 67 zum Altersgeld, und ja in BaWü.

Klar, finanziell sollte ich wohl Beamter bleiben.....mir ist eben unklar, welche klaren Vorteile ich bei Verlassen des Beamtenstatus und retour zur GKV habe, falls diese existieren....
würdet ihr Bemater bleiben und sehe ich die Situation irgendwie "falsch"?

WER ist eigentlich aktuell der richtige Ansprechpartner, um mir mal eine Gesamtübersicht zu geben, was ich mit 63 oder Sofortfreistellung ohne Bezüge bis 63 ALS BEAMTER an Versorgung erhalten würde?
Denn die KVBW berechnet mir ja wohl nur die Pension und ob und in welcher Form und Höhe genau dann die "Rente" der DRV angerechnet wird oder nicht, sag mir bisher keiner. WER hilft da ? (ist dazu verpflichtet?) 

Danke und Grüße
Frank

PolareuD:
Wie wäre es denn schlicht und einfach mit Teilzeit. Arbeitszeit auf Minimum von 10h/Woche reduzieren. Und später dann Altersteilzeit beantragen.

InternetistNeuland:

--- Zitat von: frankundfrei am 12.01.2024 17:41 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 12.01.2024 11:53 ---
Baden-Württemberg
.....
Das Altersgeld gilt dann allerdings als betriebliche Altersversorgung, die dann startet, wenn das Regelsicherungssystem startet. Das wiederum dürfte dann die gesetzliche Rente sein.

Ohne die Nachversicherung kann man allerdings die Wartezeit von 35 Jahren wahrscheinlich nicht mehr erreichen, so dass die gesetzliche Altersrente (und somit auch das Altersgeld) erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (vermutlich 67) gezahlt werden kann.
......
Während man von der gesetzlichen Rente nur halbe Beiträge zur gesetzlichen KV zahlt, zahlt man von dem Altersgeld (bis auf einen kleinen Freibetrag) volle Beiträge zur KV.

....
....Dann muss man ab da von seinen Ersparnissen leben.

--- End quote ---

ja, Rentenonkel, DANKE,
Start dann wohl mit 67 zum Altersgeld, und ja in BaWü.

Klar, finanziell sollte ich wohl Beamter bleiben.....mir ist eben unklar, welche klaren Vorteile ich bei Verlassen des Beamtenstatus und retour zur GKV habe, falls diese existieren....
würdet ihr Bemater bleiben und sehe ich die Situation irgendwie "falsch"?

WER ist eigentlich aktuell der richtige Ansprechpartner, um mir mal eine Gesamtübersicht zu geben, was ich mit 63 oder Sofortfreistellung ohne Bezüge bis 63 ALS BEAMTER an Versorgung erhalten würde?
Denn die KVBW berechnet mir ja wohl nur die Pension und ob und in welcher Form und Höhe genau dann die "Rente" der DRV angerechnet wird oder nicht, sag mir bisher keiner. WER hilft da ? (ist dazu verpflichtet?) 

Danke und Grüße
Frank

--- End quote ---

Ich würde auf keinen Fall das Beamtenverhältnis beenden. Du wirst dann nur mit dem Minimalbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Ist es für dich möglich in den Basistarif deiner PKV zu wechseln? Dieser bietet normalerweise die gleichen Leistungen wie eine GKV zu gleichen Konditionen.

Alternativ gibt es die pauschale Beihilfe in einigen Bundesländern. Da werden 50% der Versicherungskosten übernommen egal ob PKV oder freiwillig GKV.

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