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[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?

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Beamter:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 13.01.2024 13:40 ---
--- Zitat von: frankundfrei am 12.01.2024 17:41 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 12.01.2024 11:53 ---
Baden-Württemberg
.....
Das Altersgeld gilt dann allerdings als betriebliche Altersversorgung, die dann startet, wenn das Regelsicherungssystem startet. Das wiederum dürfte dann die gesetzliche Rente sein.

Ohne die Nachversicherung kann man allerdings die Wartezeit von 35 Jahren wahrscheinlich nicht mehr erreichen, so dass die gesetzliche Altersrente (und somit auch das Altersgeld) erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (vermutlich 67) gezahlt werden kann.
......
Während man von der gesetzlichen Rente nur halbe Beiträge zur gesetzlichen KV zahlt, zahlt man von dem Altersgeld (bis auf einen kleinen Freibetrag) volle Beiträge zur KV.

....
....Dann muss man ab da von seinen Ersparnissen leben.

--- End quote ---

ja, Rentenonkel, DANKE,
Start dann wohl mit 67 zum Altersgeld, und ja in BaWü.

Klar, finanziell sollte ich wohl Beamter bleiben.....mir ist eben unklar, welche klaren Vorteile ich bei Verlassen des Beamtenstatus und retour zur GKV habe, falls diese existieren....
würdet ihr Bemater bleiben und sehe ich die Situation irgendwie "falsch"?

WER ist eigentlich aktuell der richtige Ansprechpartner, um mir mal eine Gesamtübersicht zu geben, was ich mit 63 oder Sofortfreistellung ohne Bezüge bis 63 ALS BEAMTER an Versorgung erhalten würde?
Denn die KVBW berechnet mir ja wohl nur die Pension und ob und in welcher Form und Höhe genau dann die "Rente" der DRV angerechnet wird oder nicht, sag mir bisher keiner. WER hilft da ? (ist dazu verpflichtet?) 

Danke und Grüße
Frank

--- End quote ---

Ich würde auf keinen Fall das Beamtenverhältnis beenden. Du wirst dann nur mit dem Minimalbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Ist es für dich möglich in den Basistarif deiner PKV zu wechseln? Dieser bietet normalerweise die gleichen Leistungen wie eine GKV zu gleichen Konditionen.

Alternativ gibt es die pauschale Beihilfe in einigen Bundesländern. Da werden 50% der Versicherungskosten übernommen egal ob PKV oder freiwillig GKV.

--- End quote ---

Was soll dieser „Minimalbetrag“ sein?

Man wird mit seinen individuellen Bruttobezügen regulär (AN- und AG-Beiträge) nachversichert.

PolareuD:
„ Sie müssen die sogenannte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. Diese erreichen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Ihr Erwerbsleben ist dabei der Zeitraum zwischen erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragstellung. Ob Sie dabei pflichtversichert, ein freiwilliges Mitglied oder durch die Familienversicherung an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden waren, ist hier egal.

Für jedes Kind bzw. Stief- oder Pflegekind werden Ihnen pauschal drei Jahre bei der Vorversicherungszeit angerechnet“

Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html

Ozymandias:
Im PKV Vertrag nachschauen. Bei Wegzug in Länder außerhalb der EU bzw. EWR kann je nach Vertrag die PKV wegfallen.

Der einfachere Weg ist, sich für mindestens einen Monat einen Midijob zu besorgen. Supermarkt, Tankstelle, McDonalds, Fließband, Unternehmen von Freunden/Bekannten, da ist der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Im Prinzip reicht auch eine Woche, um die PKV loszuwerden. Dann zahlt man monatlich ca. 220-230 Euro an die GKV, je nach Herkunft des Einkommens mehr, da einkommensabhängig. Insbesondere Kapitaleinkünfte kann man aber leicht steuern, Vermietung nicht so leicht.

Die Rentenberater beraten auch zur GKV und teilweise auch zur Pension. Vielleicht wäre das eine Idee.
Als Beamter steckt man zwischen den Systemen fest und es ist schwer das Optimum zu finden. In BW ist das Altersgeld nicht ganz so schlecht. Wechsel zur GKV ist prinzipiell möglich, ob sich das betraglich und leistungstechnisch lohnt, muss jede Person selber entscheiden.

Es gibt sehr viele Leute in der freiwilligen GKV, die vergessen ihr Einkommen nachzuweisen und dann mit dem Maximalbetrag belohnt werden.

Es gibt verschiedene Beurlaubungsmöglichkeiten, vielleicht damit mal eine Probe machen.

frankundfrei:
Hi und Danke für eure Antworten und Input!

Ein Minijob reicht wohl nicht aus, es muss schon ein sozialversicherungspflichtiger Job mit eigener Abführung an die GKV sein ,so die TKK zu mir...aber DAS ist ja nicht das Problem, wobei man einen Teilzeitjob nicht unbedingt so schnell vor 55 bekommt....


@ OZYMANDIAS:
danke werd mal also zur DRV gehen.
Ist denn das Altersgeld konkret definitiv bestimmbar ? Ich las was von 15 % weniger als der normal sich ergebende Betrag mit den gegebenen Randbedingungen: soll heißen:
ich bekäme mit Sofortausstieg 57 zB   2000 € und abzgl. 14,4 % Abschlag und dann noch die 15 % weg?

Das mit dem Wegzug ins Ausland muss ich mal schauen: aber ab 55 kann ich mir selbst das nicht vorstellen, dass die einen rauslassen...wieso sollten sie? Aber Danke.

***
zB 10 % Teilzeit: nun ,das ist eben nicht das, was "Freiheit für mich bedeutet", denn dann bleib ich ja in dem Apparat und ok, denkbar isses, aber ich will ja flexibel sein, mal 10 Wochen weg zu sein und dann wieder arbeiten....

DAS ist eben der Hauptpunkt, wieso ich mit dem Abschied aus des Beamtentum liebäugle, weil man als Beamter letztlich doch in Grenzen gefangen ist....zum Preis der finanziellen Vorteile, der Pension.
"Altersteilzeit" gibt es ja als Beamter nicht, nur Sabbatjahr, was ähnlich ist....
DAS Sabbatjahr ist die EINZIGE Option ,die mich ggf als Beamter halten wird.
EIN erheblicher "FreiheitsNEGATIVpunkt" als Beamter ist es, dass man bei Freistellung ab zB ab 57 dann NICHT flexibel arbeiten darf (mal nix tun - mal bissl was tun, mal sehr viel tun), denn man ist ja weiter Beamter, abgesehen von evtl Dozent mit "nur" Aufwandsentschädigung.

Ozymandias:
Die Rentenberater die ich meinte, arbeiten nicht bei der DRV. Die sind ein eigener Beruf die gegen Honorar beraten, zu allen Sozialversicherungen und teilweise auch zu Pension (bei Mischerbwerbsbiographien). Dort könnte man dann auch Fragen zur GKV stellen.

Bezüglich Altersgeld müsste man bei dem Landesamt für Besoldung und Versorgung nachfragen. Vielleicht gibt es dazu eine Versorgungsauskunft.

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