Autor Thema: leidiges Thema Korrektur von E6 nach E9a  (Read 1150 times)

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leidiges Thema Korrektur von E6 nach E9a
« am: 12.01.2024 10:16 »
Hallo,

leider beschäftigt dieses Thema unser Haus sehr, da keiner klare Auskünfte erteilen kann.

Von Nachbargerichten haben wir erfahren, dass teilweise bereits die Umgruppierung auf 9a durchgeführt wurde.

Laut OLG müssen noch ca. 400 Verfahren geprüft werden.

Jetzt aber zu der eigentlichen Frage:

Es wurde über die Verwaltung eine Stellenbeschreibung angefordert. Hierin waren unterschiedliche Prozente in den einzelnen Abteilungen betreffend die schwierigen Tätigkeiten angegeben. Bei einigen Abteilungen 10%, bei anderen 12, bei anderen 15 %.
Ist die Höhe der Prozente ausschlaggebend um in E9a zu gelangen? In unserem Haus sind nur Beschäftige mit E6 als UdG und noch keiner wurde geprüft bzw. umgruppiert.
Bei Nachfrage bei der Verwaltung bekommt man auch nur ein Achselzucken. Ist hier jemand aus RLP, der bereits umgruppiert wurde und weniger als 15 % schwierige Tätigkeiten in seiner Stellenbeschreibung hat.
Meines Erachtens dürfte doch hier kein Unterschied gemacht werden dürfen, da sich keiner aussucht, auf welcher Abteilung er eingesetzt wird. Das wird ja schließlich von "Oben" dirigiert.

Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen?

Vielen Dank

Wabi Sabi

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Antw:leidiges Thema Korrektur von E6 nach E9a
« Antwort #1 am: 12.01.2024 17:16 »
Einfach mal die Rn. 62 bis 72 des folgenden Urteils des BAG lesen:

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/4-azr-195-20/

Vielleicht trägt dies zur Erhellung bei.  ;)

Siehe z. B. auch:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120537.msg294149.html#msg294149
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!