Autor Thema: Erfahrungszeit nach § 29 Abs 1. HBesG  (Read 788 times)

Sudu

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Erfahrungszeit nach § 29 Abs 1. HBesG
« am: 12.01.2024 12:54 »
Hallo zusammen,

ich wurde Ende letzten Jahres als sogenannter "anderer Bewerber" auf Lebenszeit (gehobener Dienst) verbeamtet.
Dabei wurden lediglich Erfahrungszeiten als voriger Tarifbeschäftiger anerkannt.
Nun soll ich auf Anraten der Personalverwaltung Widerspruch einlegen, weil z. B. der Zivildienst (den ich damals noch machen musste) nicht anerkannt worden ist. Hier wurde mir gesagt, dass solche Zeiten oder auch andere Berufserfahrung jedoch nur anerkannt werden können, wenn die zu verrichtende Tätigkeiten eine gewisse Wertigkeit aufweisen würden (mindestens A9 Niveau).

1. Hat jemand Erfahrung darin, wie man den Zivildienst mit welcher Begründung am besten anerkennen lassen kann?
2. Auch im Rahmen meines dualen Studiums wurden teilweise "hochwertige" wissenschaftliche Projekte durchgeführt Kann sowas auch anerkannt werden?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.