Autor Thema: Jahressonderzahlung  (Read 1338 times)

metropolfrau

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Jahressonderzahlung
« am: 12.01.2024 14:04 »
Hallo,

ich bin in E8 Stufe 5 und habe seit Ende letzten Jahres eine Zulage zu E9a erhalten aufgrund höherwertiger Tätigkeit. Die Zulage behalte ich so lange bei bis ich in eine andere Abteilung wechsle. Jetzt habe ich die Jahressonderzahlung berechnet auf E9a ausgezahlt bekommen. Ist dies richtig, da sich meines Wissens die Jahressonderzahlung anhand der Entgeltgruppe orientiert. Ich bin ja weiterhin E8 und hätte somit Prozentual mehr zu bekommen als in E9a?

Vielleicht kann mir jemand auf die Frage antworten,
DANKE

McOldie

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 12.01.2024 17:07 »
Erhält der Arbeitnehmer neben seinem regulären Entgelt eine persönliche Zulage für vorübergehende höherwertige Tätigkeit, so bleibt diese bei der Bestimmung des Bemessungssatzes für die Jahressonderzahlung unberücksichtigt.  Der Bemessungssatz stellt auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten EntgGr. und nicht auf die Summe aus verschiedenen Entgeltbestandteilen ab.


VFA West

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #2 am: 12.01.2024 19:43 »
Sprich du hast Anspruch auf die höhere JSZ nach dem Satz für die EG 08.