Wenn wir jemanden einstellen und förderlich Zeiten anerkennen wollen, dann schaut man natürlich in die Zeugnisse und da von der aktuellen Stelle logischerweise nichts dergleichen existiert, redet man im Vorstellungsgespräch darüber (dafür ist ja da).
Lässt sich evtl. eine entsprechende, selbsterstellte Tätigkeitsbeschreibung vom zukünftigen Mitarbeiter geben und prüft halt, ob das für den Job förderlich ist.
Damit hat man es für den Rechnungshof ausreichend dokumentiert.
Wenn jedoch da irgendwelche Beamtenpersonaler der Meinung sind, sie müssten etwas offizielles vom aktuellem AG erhalten, dann kann man sie in ihrer lebensfremden, kalkriesel Welt lassen und sich den nächsten AG suchen.
Der AG muss kein Zwischenzeugnis erstellen, also wie soll da der AN dieser weltfremden Forderung nachkommen.