Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Nachweis zur Eingruppierung

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PeterD:
Das mit dem Zwischenzeugnis hat immer 2 Seiten. Auf der einen die rechtliche, du hast Anspruch also nichts verwerfliches. Auf der anderen Seite wird das erstellen, so wie ich meinen Arbeitgeber kenne, einige Wochen in Anspruch nehmen, dann nicht richtig sein und zu guter Letzt werden dann Monate ins Land gezogen sein bis das Zeugnis einen einigermaßen vernünftigen Inhalt hat. Arbeitgeber, gerade die sehr kapitalistisch geprägten, wittern natürlich sofort Verrat und fangen an Steine in den Weg zu rollen.
Ich schreib jetzt mal ein Zeugnis für mich selbst und schau mal was die Dame vom Personal sagt.
Vielen Dank für die zielführenden Antworten.
Wenn das mit dem Job klappt bin ich jetzt öfter hier.

MoinMoin:

--- Zitat von: McOldie am 13.01.2024 13:03 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 13.01.2024 08:58 ---
Der AG muss kein Zwischenzeugnis erstellen, also wie soll da der AN dieser weltfremden Forderung nachkommen.

--- End quote ---

Das ist so nicht ganz richtig.
Während des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt z.B. bei Bewerbung bei einem anderen Arbeitgeber vor. Beschäftigte, die ein Zwischenzeugnis verlangen, müssen dieses allerdings auch begründen, ansonsten kann der Arbeitgeber diesen Wunsch ablehnen.

--- End quote ---
Ups, habe das grundsätzlich und zeitnah in meinem Satz vergessen. Danke für die Konkretisierung.

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