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Stufe 5 verhandeln?

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FearOfTheDuck:

--- Zitat von: VFA West am 13.01.2024 02:40 ---Ohne Berufserfahrung = bis Stufe 4
Mit Berufserfahrung = entsprechend mehr

So verstehe ich das.

--- End quote ---

Nr 2 lautet für mich eher:

Neue MA = Möglichkeit bis Stufe 2 oder 3
Bestands-MA = Möglichkeit bis Stufe 4
Damit ist bei Stufe 4 Schluss.

Gleichwohl bestünde die von MoinMoin aufgezeigte Möglichkeit. Dann läge man ggf. zumindest finanziell im Bereich der Stufe 5.

Wobei sich erstmal zeigen muss, inwieweit die RL dann in der Praxis überhaupt zur Anwendung kommt. Wenn man hier manchmal depperte Begründungen der Personaler zu fixen Ansprüchen sieht...

Johannes1893:

--- Zitat von: Fitch am 13.01.2024 10:18 ---Ist alles verhandelbar.

Gerade bei den Stufen geht einiges

--- End quote ---

So kenne ich das aus eigener Erfahrung. Ich bin in Stufe 5, obwohl mir selbst bei wohlwollender Anerkennung sämtlicher Berufserfahrung nur Stufe 4 zustünde. Wurde eben so verhandelt und dann gewährt.

MoinMoin:

--- Zitat von: Johannes1893 am 13.01.2024 14:03 ---
--- Zitat von: Fitch am 13.01.2024 10:18 ---Ist alles verhandelbar.

Gerade bei den Stufen geht einiges

--- End quote ---

So kenne ich das aus eigener Erfahrung. Ich bin in Stufe 5, obwohl mir selbst bei wohlwollender Anerkennung sämtlicher Berufserfahrung nur Stufe 4 zustünde. Wurde eben so verhandelt und dann gewährt.

--- End quote ---

--- Zitat von: MoinMoin am 13.01.2024 08:48 ---Aussertariflich geht alles, sofern der AG aussertarifliche Bezahlung machen darf.
Das ist natürlich eine Binsenweisheit.

--- End quote ---

Johannes1893:
Ich weiß nicht genau was du mit außertariflich meinst. Ich bin ohne Zulage o.ä. in Stufe 5 eingruppiert.

Aber ich glaube das ist für den Fragesteller egal. Es ist grundsätzlich möglich, wird aber nicht überall gemacht.

MoinMoin:

--- Zitat von: Johannes1893 am 14.01.2024 10:56 ---Ich weiß nicht genau was du mit außertariflich meinst. Ich bin ohne Zulage o.ä. in Stufe 5 eingruppiert.

Aber ich glaube das ist für den Fragesteller egal. Es ist grundsätzlich möglich, wird aber nicht überall gemacht.

--- End quote ---
Ausser bzw. übertariflich heißt, dass du in der Stufe 5 eingruppiert wurdest, obwohl es tariflich nicht möglich ist.
Das könnte als Eingruppierungsirrtum wieder zurück genommen werden, wenn es nicht vertraglich entsprechend fixiert ist.

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