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Stufe 5 verhandeln?

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ElBarto:
Je mehr förderliche Zeiten der Berufserfahrung -> desto höher die Erfahrungsstufe

Tariflich/Außertariflich hier mehr zu geben dürfte dem Personalrat und anderen MA nicht gefallen.

Zulagen sind denke ich möglich, solange es "on top" zum Tarifvertrag ist.

Außerdem werden die Stufen bis Stufe 4 nach Zeit erreicht, darüberhinaus kann es der AG bei schlechter Leistung verwehren, gleichzeitig ist bei überdurchschnittlich guter Leistung eine Vorweggewährung möglich.

MoinMoin:

--- Zitat von: ElBarto am 15.01.2024 08:02 ---Je mehr förderliche Zeiten der Berufserfahrung -> desto höher die Erfahrungsstufe

Tariflich/Außertariflich hier mehr zu geben dürfte dem Personalrat und anderen MA nicht gefallen.

Zulagen sind denke ich möglich, solange es "on top" zum Tarifvertrag ist.

Außerdem werden die Stufen bis Stufe 4 nach Zeit erreicht, darüberhinaus kann es der AG bei schlechter Leistung verwehren, gleichzeitig ist bei überdurchschnittlich guter Leistung eine Vorweggewährung möglich.

--- End quote ---
bis Stufe 3 durch Zeitablauf, der Zugang zur Stufe 4 kann verwehrt werden bei Minderleistenden.

Muenchner82:
Sofern Du kein ver.di Mitglied bist entfaltet der TvöD Dir gegenüber nur insofern Gültigkeit als dass der AG ihn gerne anwenden möchte. Da der TVöD aber nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde, ist er theoretisch für nicht Gewerkschaftsmitglieder auch nicht bindend.

MoinMoin:
Sofern du einen Arbeitsvertrag unterschreibst, der den TVöD inkludiert, hat er für deinen Arbeitsverhältnis eben die gleiche Gültigkeit, wie für einen Gewerkschaftsmitglied.

Wenn du einen individuellen Arbeitsvertrag machst, der den TVöD nicht mit einschließt oder nur Teile davon, dann kannst du auch als Gewerkschaftsmitglied Dinge vereinbaren, die über und außerhalb des TVöD sind.

Muenchner82:
Danke für die Präzisierung @Moinmoin, das ist letztlich die Quintessenz aus meinem Posting, da der der TE noch nicht beim Schritt "Unterschrift des Arbeitsvertrags" war, habe ich soweit garnicht gedacht.

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