Stufe 5 verhandeln?

Begonnen von Nerostar, 12.01.2024 17:05

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ElBarto

Je mehr förderliche Zeiten der Berufserfahrung -> desto höher die Erfahrungsstufe

Tariflich/Außertariflich hier mehr zu geben dürfte dem Personalrat und anderen MA nicht gefallen.

Zulagen sind denke ich möglich, solange es "on top" zum Tarifvertrag ist.

Außerdem werden die Stufen bis Stufe 4 nach Zeit erreicht, darüberhinaus kann es der AG bei schlechter Leistung verwehren, gleichzeitig ist bei überdurchschnittlich guter Leistung eine Vorweggewährung möglich.


MoinMoin

Zitat von: ElBarto in 15.01.2024 08:02
Je mehr förderliche Zeiten der Berufserfahrung -> desto höher die Erfahrungsstufe

Tariflich/Außertariflich hier mehr zu geben dürfte dem Personalrat und anderen MA nicht gefallen.

Zulagen sind denke ich möglich, solange es "on top" zum Tarifvertrag ist.

Außerdem werden die Stufen bis Stufe 4 nach Zeit erreicht, darüberhinaus kann es der AG bei schlechter Leistung verwehren, gleichzeitig ist bei überdurchschnittlich guter Leistung eine Vorweggewährung möglich.
bis Stufe 3 durch Zeitablauf, der Zugang zur Stufe 4 kann verwehrt werden bei Minderleistenden.

Muenchner82

Sofern Du kein ver.di Mitglied bist entfaltet der TvöD Dir gegenüber nur insofern Gültigkeit als dass der AG ihn gerne anwenden möchte. Da der TVöD aber nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde, ist er theoretisch für nicht Gewerkschaftsmitglieder auch nicht bindend.

MoinMoin

Sofern du einen Arbeitsvertrag unterschreibst, der den TVöD inkludiert, hat er für deinen Arbeitsverhältnis eben die gleiche Gültigkeit, wie für einen Gewerkschaftsmitglied.

Wenn du einen individuellen Arbeitsvertrag machst, der den TVöD nicht mit einschließt oder nur Teile davon, dann kannst du auch als Gewerkschaftsmitglied Dinge vereinbaren, die über und außerhalb des TVöD sind.


Muenchner82

Danke für die Präzisierung @Moinmoin, das ist letztlich die Quintessenz aus meinem Posting, da der der TE noch nicht beim Schritt "Unterschrift des Arbeitsvertrags" war, habe ich soweit garnicht gedacht.

BAT

Insgesamt kann sich der TVÖD nicht entscheiden, ob Erfahrung für Stufen nun wichtig ist oder nicht.  ;)

MoinMoin

Zitat von: BAT in 15.01.2024 16:23
Insgesamt kann sich der TVÖD nicht entscheiden, ob Erfahrung für Stufen nun wichtig ist oder nicht.  ;)
Doch die haben doch einen eindeutig geregelt, dass alleinig einschlägige Berufserfahrung bei Einstellung wichtig ist und ansonsten nur Zeitablauf oder Leistung.  :P