Falls Dein Steuerbescheid für 2021 bereits rechtskräftig ist, dann gilt diese in 2022 erhaltene Nachzahlung als für 2022 zu berücksichtigendes Einkommen. Falls für 2021 noch keine Steuererklärung abgegeben sein sollte, hättest Du eventuell Glück, diese Summe entsprechend aufzuteilen auf beide Steuererklärungen/-bescheide - aber Du dadurch wirklich Steuern sparst, kann Dir wirklich nur ein Experte beantworten.