Autor Thema: Steuererklärung - Arbeitslohn über mehrere Jahre - Ego-it 2021  (Read 1017 times)

Fritte

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Moin,

hat hier jemand bereits Erfahrung mit einer Zahlung des Arbeitslohns über mehrere Jahre und der dazu zu erstellenden Steuererklärung?

Ich wurde im April 2022 rückwirkend zum Januar 2021 wegen der Ego-IT höhergruppiert und erhielt daher mit meiner April 2022 Lohnabrechnung Arbeitslohn über mehrere Jahre (16 Monate Nachzahlung). Nun wünscht sich das Finanzamt eine Steuererklärung für das Jahr 2022 von mir und riet in diesem Zuge auch mich bei einem Lohnsteuerhilfsverein kundig zu machen.

Hat jemand zufällig Erfahrung mit dieser Konstellation und kann mir sagen, ob ich hier überhaupt irgendetwas beachten muss?
« Last Edit: 12.01.2024 21:43 von Fritte »

Britta2

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Falls Dein Steuerbescheid für 2021 bereits rechtskräftig ist, dann gilt diese in 2022 erhaltene Nachzahlung als für 2022 zu berücksichtigendes Einkommen. Falls für 2021 noch keine Steuererklärung abgegeben sein sollte, hättest Du eventuell Glück, diese Summe entsprechend aufzuteilen auf beide Steuererklärungen/-bescheide - aber Du dadurch wirklich Steuern sparst, kann Dir wirklich nur ein Experte beantworten.

MoinMoin

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Ich glaube nicht, dass die Aussage von Britta2 korrekt ist.
Gilt hier nicht das Zuflussprinzip?

Britta2

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Ich bin ja auch der Meinung, dass diese Nachzahlung zusammen mit dem Einkommen in 2022 zu versteuern ist.
Aber - nichts ist unmöglich - Toyota ...

MoinMoin

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Ich bin ja auch der Meinung, dass diese Nachzahlung zusammen mit dem Einkommen in 2022 zu versteuern ist.
Aber - nichts ist unmöglich - Toyota ...
Meinungen sind schön und gut, aber das Steuerrecht hat da einen andere Meinung.

Warnstreik

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Ich denke ich kann hier helfen (habe mich wegen einer beruflichen Veränderung damit beschäftigen dürfen und grade ist es für die Steuer aktuell):

In deiner Lohnsteuerbescheinigung dürfte die Nachzahlung bzw. der "Lohn für mehrere Arbeitsjahre" in Zeile 10 stehen. Wenn dem so ist, dann solltest du dich mal grob in das Thema "Fünftelregelung" einlesen. Hier brauchst du aber meines Erachtens keinen Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein - ein Steuerprogramm wie z.B. WISO kann das automatisch verarbeiten. Am Ende wird das Finanzamt so oder so eine Günstigerprüfung vornehmen (das geht automatisch).

Ergo: Schau an welcher Stelle der Lohnsteuerbescheinigung der Wert steht (10 wäre super), mach deine Steuererklörung über z.B. WISO und ab dafür zum Finanzamt. Zum nachträglichen Optimieren bzgl. der Fünftelregelung bist du eh zu spät dran, das muss im Zuflussjahr geschehen.

Fritte

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Danke für die Hinweise.

Ja, die Nachzahlung steht in Zeile 10 und die Steuererklärung habe ich mit WISO gemacht.
Ich habe sie nun abgeschickt und bin dank Firstverlängerung noch in der Frist gewesen.

Wenn das Finanzamt sowieso noch mal von sich aus raufschaut, zerbreche ich mir nicht weiter den Kopf.