Autor Thema: Sonderformen der Arbeit  (Read 1665 times)

dhsg

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Sonderformen der Arbeit
« am: 13.01.2024 14:29 »
Hallo,

Vielleicht hatte jemand diesen speziellen Fall schon mal:
Angenommen, ein AG stellt es dem AN frei die wöchentliche Arbeitszeit (Gleitzeit) auf 6 Tage (Mo. bis Sa.) zu verteilen.

Wie verhält es sich mit den in. § 8 (1) f TV-L Ausgleich für Sonderformen der Arbeit am Samstag (nach 13 Uhr).

Muss der AG diesen wirklich zahlen, auch wenn die Arbeit am Samstag nicht angeordnet wurde? Oder ist dies (aufgrund der freiwilligen Inanspruchnahme des AN) nicht verpflichtend.

Zu diesem Fall habe ich online bisher noch nichts gefunden.