Autor Thema: Nebenverdienst höher als Festanstellung ÖD?  (Read 2727 times)

MrRoby

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Hallo,

was passiert, wenn ich in einem Nebengewerbe (zB Kakteen, Comedy, Coachings, digitale Bücher verkaufe) mehr verdiene (zB 150.000 im Jahr €), als in meiner Vollzeitstelle ÖD (zB TVöD SUE, 60.000 € Jahresverdienst)? Wäre das grundsätzlich möglich? Wie verhält sich das mit der Krankenkasse, Finanzamt etc.?

Freue mich, wenn jemand mehr dazu weiß. Vielen Dank!

McOldie

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Antw:Nebenverdienst höher als Festanstellung ÖD?
« Antwort #1 am: 14.01.2024 14:31 »
der TVöD trifft dazu keine Aussage :'(

BAT

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Antw:Nebenverdienst höher als Festanstellung ÖD?
« Antwort #2 am: 14.01.2024 15:04 »
Ich galube, ein Nebenerwerb ist nur insofern für die Hauptbeschäftigung wichtig, als das er diese (zeitlich) nicht beinträchtig. Die Höhe des Einkommens ist da sekundär.

Wir haben auch so einige im Haus, die durch Miet- und Pachteinnahmen sicherlich nahe am eigentlichen Arbeiteinkommen sind.

Finanzamt: wir doch alles zusammen abgerechnet? Krankenkasse? Nix besonderes, außer dass man möglicherweise in die PKV wechseln kann.

MoinMoin

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Antw:Nebenverdienst höher als Festanstellung ÖD?
« Antwort #3 am: 14.01.2024 15:44 »
Du wirst vom FA dann einen Bescheid bekommen, sie Steuer nachbezahlen und einmal im Quartal zusätzlich etwas an denen Überweisen dürfen, steuerliche Vorauszahlung halt.

SusiE

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Antw:Nebenverdienst höher als Festanstellung ÖD?
« Antwort #4 am: 14.01.2024 16:00 »
Liegt das Einkommen des Nebenerwerbes über dem Gehalt liegt, wird es für das FA und KK zum Haupterwerb, damit ändern sich steuerlich einige Dinge.

MoinMoin

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Antw:Nebenverdienst höher als Festanstellung ÖD?
« Antwort #5 am: 14.01.2024 19:36 »
Interessant, inwiefern ändert sich da was für das FA?
Klar, kann es dann sein, dass man dann Steuervorauszahlungen in 5Stelliger Höhe zu entrichten hat, was ändert sich da?
Und ok, dass man da schnell mal UST Pflichtig wird, kommt da hinzu, dass ändert sich, aber doch nicht wegen "Haupterwerb", oder?

Bob Kelso

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Antw:Nebenverdienst höher als Festanstellung ÖD?
« Antwort #6 am: 14.01.2024 21:26 »
Interessant, inwiefern ändert sich da was für das FA?
Klar, kann es dann sein, dass man dann Steuervorauszahlungen in 5Stelliger Höhe zu entrichten hat, was ändert sich da?
Und ok, dass man da schnell mal UST Pflichtig wird, kommt da hinzu, dass ändert sich, aber doch nicht wegen "Haupterwerb", oder?

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind zu 1/1 Krankenversicherung- Beitrags  pflichtig!

RsQ

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Antw:Nebenverdienst höher als Festanstellung ÖD?
« Antwort #7 am: 14.01.2024 21:50 »
Aber doch nicht, wenn man im "Hauptjob" sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

ElBarto

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Antw:Nebenverdienst höher als Festanstellung ÖD?
« Antwort #8 am: 15.01.2024 07:57 »
Zunächst einmal, Nebenbeschäftigungen interessieren den Arbeitgeber sehr wohl, da er verpflichtet ist auf Einhaltung der Ruhezeiten usw. zu achten.

Außerdem kann es sein, dass durch den überwiegenden Verdienst durch die Nebentätigkeit sich Abgaben ändern die der Arbeitgeber zu zahlen hat.
Zusätzlich wird das gesamte Einkommen SV- PV- RV- AV-Pflichtig bis zum jeweiligen Höchstbetrag.

Das würde ich zumindest ganz ohne Expertise behaupten.

MaLa

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Antw:Nebenverdienst höher als Festanstellung ÖD?
« Antwort #9 am: 15.01.2024 08:33 »
Zunächst einmal, Nebenbeschäftigungen interessieren den Arbeitgeber sehr wohl, da er verpflichtet ist auf Einhaltung der Ruhezeiten usw. zu achten.

Auf die Einhaltung der Ruhezeiten, Pausen und Arbeitszeiten, muss der Arbeitgeber nur in seinem eigenen Arbeitsverhältniss aufpassen, ihm kann es hier, nach ArbeitszeitSchutzGesetz, egal sein wieviel der AN in seiner Freizteit woanders arbeitet. Er ist nur für seine Arbeitsstelle verantwortlich.

Ihm kann höchstens ein Intresse nachgestellt werden, das der AN in seiner Ruhezeit auch ruht.

MoinMoin

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Antw:Nebenverdienst höher als Festanstellung ÖD?
« Antwort #10 am: 15.01.2024 09:05 »
Zunächst einmal, Nebenbeschäftigungen interessieren den Arbeitgeber sehr wohl, da er verpflichtet ist auf Einhaltung der Ruhezeiten usw. zu achten.

Außerdem kann es sein, dass durch den überwiegenden Verdienst durch die Nebentätigkeit sich Abgaben ändern die der Arbeitgeber zu zahlen hat.
Zusätzlich wird das gesamte Einkommen SV- PV- RV- AV-Pflichtig bis zum jeweiligen Höchstbetrag.

Das würde ich zumindest ganz ohne Expertise behaupten.
Also Einnahmen aus Vermietung sind mWn nicht  SV- PV- RV- AV-Pflichtig, obwohl man da unter Umständen 10h pro Woche Arbeitszeit investiert.
Dann wundert es mich das Einnahmen aus nicht Tätigkeiten wie Kakteenzucht und verkauf oder Auftritte als Comedy sozialversicherungspflichtig sein sollen.

Und dann wundert es mich welche Abgaben denn der AG A bezahlen müsste, wenn jemand einen zweiten Job bei AG B hat? Aber da kenne ich mich nicht aus.

Rentenonkel

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Antw:Nebenverdienst höher als Festanstellung ÖD?
« Antwort #11 am: 15.01.2024 09:41 »
Bestimmte selbständige Tätigkeiten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht in der Hauptbeschäftigung spielt für diese Betrachtung keine Rolle. Daher ist es möglich, dass man von diesem Einkommen auch noch Beiträge abführen darf.

Comedien oder Schriftstelle könnten evtl. auch über die Künstlersozialkasse versichert werden.

Bob Kelso

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RsQ

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Antw:Nebenverdienst höher als Festanstellung ÖD?
« Antwort #13 am: 15.01.2024 17:44 »
Nach 20 Sekunden gefunden:   https://www.dak.de/dak/darum-dak/nebenberuflich-selbststaendig-2595610.html#/

Zitat
Die Nebentätigkeit darf allerdings in Arbeitszeit und Gewinn den Hauptberuf nicht übersteigen
Na ja, aber so ganz pauschal kann das wohl nicht gelten. Beispiel: Jemand verdient in einer 50%-Stelle bspw. 23.000 Euro/Jahr und macht in einer (auf die Wochenarbeitszeit bezogen) "kurzen" selbstständigen Nebentätigkeit (bspw. 5 Std. pro Woche) schwankende Gewinne zwischen 10.000 und 30.000 Euro ... wie will man das handhaben?

[Edit] Wenn man weniger als 18 Stunden nebenberuflich arbeitet und unter 75 % der Bezugsgröße zur gesetzlichen Rentenversicherung (= 40.740 €) bleibt, bleibt man SV-versicherungsfrei.
https://www.fastbill.com/blog/nebenberuflich-selbststaendig
« Last Edit: 15.01.2024 17:52 von RsQ »

Rentenonkel

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Antw:Nebenverdienst höher als Festanstellung ÖD?
« Antwort #14 am: 16.01.2024 08:30 »
Nach 20 Sekunden gefunden:   https://www.dak.de/dak/darum-dak/nebenberuflich-selbststaendig-2595610.html#/


[Edit] Wenn man weniger als 18 Stunden nebenberuflich arbeitet und unter 75 % der Bezugsgröße zur gesetzlichen Rentenversicherung (= 40.740 €) bleibt, bleibt man SV-versicherungsfrei.
https://www.fastbill.com/blog/nebenberuflich-selbststaendig

Das ist sehr unsauber geschrieben. Die Fragen zur Krankenversicherung werden mit den Fragen zur Sozialversicherung vermischt, die Unterscheidung zwischen freiwilliger Versicherung und Pflichtversicherung wird ebenfalls miteinander vermischt. Die Frage der Scheinselbständigkeit ist außerdem von der Frage der arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit zu trennen. Daher ist der link mit extremer Vorsicht zu genießen.

Es gibt bestimmte Selbständige, die kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sobald der Gewinn aus der Selbständigkeit die Geringfügigkeitsgrenze (derzeit monatlich 538 EUR) überschreitet.

Die Frage, ob von dem Einkommen aus der Nebentätigkeit Beiträge zur Rentenversicherung fällig sind, trifft in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung.

Die Frage, ob von dem Einkommen aus der Nebentätigkeit Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig sind, trifft in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung.

Es kann aber auch sein, dass man sich an die Künstlersozialkasse wenden muss. Es hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

Da man als Selbständiger eine Mitteilungspflicht hat, kann ich nur jedem raten, sich direkt an die jeweiligen Sozialversicherungsträger zu wenden und den Sachverhalt schriftlich mitteilen. Dann bekommt man eine belastbare Antwort in Form eines Bescheides.