Autor Thema: Feiertagsverrechnung: Feiertag fällt auf einen Sonntag  (Read 2303 times)

Tulipa

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Hallo Forum, ich hab noch eine Frage.

Wenn ein gesetzlicher beweglicher Feiertag auf einen Sonntag fällt (zuletzt war das mein ich der 1.1.23). Wie wird dieser vergütet/die Arbeitszeit verrechnet? Ich habe mich für eine Auszahlung entschieden, kein Freizeitausgleich. Ich arbeite Wechselschicht.
Vielen Dank schonmal!

McOldie

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Antw:Feiertagsverrechnung: Feiertag fällt auf einen Sonntag
« Antwort #1 am: 14.01.2024 14:32 »
Dann wird dieser mit den Regularien zum Feiertag abgerechnet

Tulipa

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Antw:Feiertagsverrechnung: Feiertag fällt auf einen Sonntag
« Antwort #2 am: 14.01.2024 15:43 »
Wir bekommen die Arbeitszeit nämlich nicht angerechnet. Dadurch muss ich diesen Tag sogar nacharbeiten, weil ich 8 Stunden minus mache. Begründet wird dies damit, dass der Tag ausbezahlt wird. Ich bekomme aber lediglich die 135% ausbezahlt. Da stimmt doch was nicht, oder?


Tulipa

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Antw:Feiertagsverrechnung: Feiertag fällt auf einen Sonntag
« Antwort #3 am: 29.01.2024 17:19 »
Ich muss nochmal nachfragen:

Wenn ich jetzt also an einem Sonntag, der gleichzeitig auch ein Feiertag ist nach Dienstplan arbeite, steht mir dann der Freizeitausgleich nach § 8 zu, oder eben nicht, weil es kein Feiertag an einem Werktag Mo-Sa ist (siehe §6)??

Liegt da vielleicht die Problematik?

Nochmal zur Übersicht:

Ich bekomme KEINE Stunden für diesen Tag angerechnet.
Ich bekomme 135% ausbezahlt.

Meine Überlegung ist (bzw. so verstehe ich die Erklärung meines AG), dass sich die 135% Auszahlung zusammensetzen aus:

100% Auszahlung der geleisteten Arbeitsstunden, deswegen keine Anrechnung dieser auf dem Stundenkonto
+ 35 % Feiertagszuschlag.

Was sagt ihr dazu?


Capo

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Antw:Feiertagsverrechnung: Feiertag fällt auf einen Sonntag
« Antwort #4 am: 31.01.2024 12:49 »
Ist der Sonntag ein "normaler Arbeitstag" nach deinen Schichtplan? Wenn ja bekommst du diesen ja über deine normale Vergütung bezahlt und zusätzlich den Feiertagszuschlag. Oder sind es Überstunden außerhalb deiner Arbeitszeit dann würdest Du die Überstunden + Zuschläge bekommen.

Tulipa

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Antw:Feiertagsverrechnung: Feiertag fällt auf einen Sonntag
« Antwort #5 am: 01.02.2024 12:32 »
Danke für die Rückmeldung Capo. Es ist ein ganz normaler Arbeitstag nach Dienstplan. Ich bin aber jetzt recht sicher, dass es einfach falsch ist, wie das vom AG gemacht wird. M.m.n. muss sowohl die Arbeitszeit angerechnet werden, als auch der Feiertagszuschlag bezahlt werden. Der Personalrat beschäftigt sich jetzt damit 🙂🙂


Capo

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Antw:Feiertagsverrechnung: Feiertag fällt auf einen Sonntag
« Antwort #6 am: 01.02.2024 15:45 »
mal ein Beispiel: deine normalen Arbeitszeiten ist Montag bis Freitag 07:30 bis 16:00 Uhr. Diese bekommst du Vergütet auch wenn zum Beispiel der 1 Mai auf einen Montag fällt. Wenn du am 1 Mai Dienst hast bekommst Du nur die Zuschläge Bezahlt weil der Wochentag ja schon berücksichtigt ist. Was anderes ist wenn Du am Sonntag Arbeiten würdest und es wäre ein Feiertag. Dann sind das Überstunden plus die Zuschläge.

Tulipa

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Antw:Feiertagsverrechnung: Feiertag fällt auf einen Sonntag
« Antwort #7 am: 01.02.2024 16:45 »
Ich hab für diesen Arbeitstag ja eine Sollzeit von 8 Stunden zu erbringen und DIE wird nicht angerechnet.

Das Monatsentgelt bleibt unverändert gleich und der Feiertagszuschlag wird auch bezahlt.

Nur die originäre geleistete Arbeitszeit wird nicht angerechnet, dadurch erreiche ich meine Monatssollzeit nicht und komme 8:Std ins Minus und muss den Tag nacharbeiten.

Capo

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Antw:Feiertagsverrechnung: Feiertag fällt auf einen Sonntag
« Antwort #8 am: 02.02.2024 08:13 »
Nun in dem Fall ist dein Arbeitgeber auf dem Holzweg. Schau mal in den § 6 Absatz 3 Satz 3 TV-L. Ein Feiertag ist kein Tag der zur Berechnung der Sollarbeitszeit genutzt wird daher kannst du hier auch keine Minusstunden aufbauen. Wie werden denn die Sonntage berechnet? Werden dir da die Stunden auch nicht angerechnet?

Tulipa

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Antw:Feiertagsverrechnung: Feiertag fällt auf einen Sonntag
« Antwort #9 am: 02.02.2024 08:40 »
Doch, jeder Sonntag und auch jeder andere Feiertag wird die Sollzeit ganz normal berechnet, also 8 Stunden aufs Zeitkonto. Das ist wirklich nur, wenn Feiertag und Sonntag zusammen trifft. Wenn ich diesen Tag Urlaub habe, wird mir dann auch die Sollzeit angerechnet. Aber wenn ich tatsächlich arbeite nicht.  ::)



Capo

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Antw:Feiertagsverrechnung: Feiertag fällt auf einen Sonntag
« Antwort #10 am: 02.02.2024 09:56 »
Meiner Meinung nach gibt es ja eigentlich nur drei Möglichkeiten wenn du an einen Sonn/Feiertag Arbeitest.

1. Du bekommst an einen anderen Dienstplanmäßigen Arbeitstag frei und 135% Zuschlag.
2. Du bekommst an zwei anderen Dienstplanmäßigen Arbeitstagen frei und 35% Zuschlag.
3. Du Bekommst 235% und keine Anrechnung auf dem Zeitkonto.

Bin mal gespannt was dein PR sagt. Ansonsten ein Anwalt deines Vertrauens.

Tulipa

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Antw:Feiertagsverrechnung: Feiertag fällt auf einen Sonntag
« Antwort #11 am: 02.02.2024 10:40 »
Ich bin auch gespannt. Danke dir fürs mitdenken 🙂

Ich dachte halt ich übersehe irgendwas.