Moin,
die Entgeltordnung sagt zur Eingruppierung in die EG 9b für Technische Assistenten
Entgeltgruppe 9b
1. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit,
die als Lehrkräfte an staatlich anerkannten Schulen für technische Assistenten eingesetzt sind.
2. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit,
die schwierige Aufgaben erfüllen, die ein besonders hohes Maß an Verantwortlichkeit erfordern.
Du scheinst nicht als Lehrkraft an einer staatlich anerkannten Schule für technische Asisstenten zu sein, sodass für dich nur Fallgruppe 2 in Frage käme. Hier werden "schwierige Aufgaben, die ein besonders hohes Maß an Verantwortlichkeit" fordern, benötigt.
In der EG 9a hast du schon "schwierige Aufgaben" und "und in nicht unerheblichem Umfang verantwortlichere Tätigkeiten". Die 9b lässt also einerseits das "in nicht unerheblichem Umfang" (nach Protokollerklärung also ca. 1/4 der Arbeitszeit) weg, sodass dieses Merkmal nun für Tätigkeiten, die mindestens die halbe Arbeitszeit ausmachen, gelten muss, und fordert nicht nicht nur "verantwortliche Tätigkeiten", sondern "ein besonders hohes Maß an Verantwortlichkeit". Dies setzt eine deutliche Steigerung der Verantwortlichkeit voraus. Verantwortlichkeit kann hierbei etwa sein, dass man -- ggf. auch für die Tätigkeiten anderer -- verantwortlich ist, dass die Aufgaben pünktlich, sachgerecht und korrekt erledigt werden und/ oder man keiner weiteren Kontrolle unterliegt.
Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass du "die selben Sachen" wie Promovierende oder promoviertes wissenschaftliches Personal machst. Ansonsten wäre eine Eingruppierung mindestens in die EG 13 (bei fehlender Voraussetzung in der Person, also hier dem wissenschaftlichen Hochschulabschluss, die EG 12) vorzunehmen, da man eben Tätigkeiten übertragen bekommen hat, die dort eingruppiert sind...