Autor Thema: Pflicht Lehrgang Dienstpostenausbildung Gefahrgut ?  (Read 963 times)

Diepholzer

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Ich bin seit mehreren Jahren in die EG 7 eingruppiert.
Nach einer Umstrukturierung wurden nun neue Tätigkeitsdarstellungen ausgestellt.
Diese beinhalten mit 5% Zeitanteil die Aufgaben als verantwortliche Person für Gefahrgut.
Diese Aufgaben wiederum setzen voraus das man einen mehrwöchigen Lehrgang mit anschließender Leistungsabfrage absolviert. Bin ich verpflichtet diese Dienstpostenausbildung zu absolvieren bzw. diese Tätigkeit mit hoher Verantwortung zu übernehmen, obwohl diese Tätigkeiten nur mit 5% in meiner Tätigkeitsdarstellung hinterlegt ist ?

MoinMoin

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Antw:Pflicht Lehrgang Dienstpostenausbildung Gefahrgut ?
« Antwort #1 am: 15.01.2024 10:45 »
Das dürfte mit der Weisungsbefugnis deines AG gedeckt sein, insbesondere wenn es nicht deine Eingruppierung ändert.