Hallo zusammen,
beim Antrag auf Elterngeld sind für die 8-wöchige Mutterschutzfrist ja zwingend zwei Basis-Elterngeld-Monate anzukreuzen.
Bei Müttern, die Mutterschaftsleistungen erhalten und deren Entbindung ein paar Tage vor dem errechneten ET stattfindet, geht die Mutterschutzfrist ja ggf. bis in den 3. Lebensmonat des Kindes hinein und sie erhalten anteilige Mutterschaftsleistungen für die „angehangenen“ Tage. Dies wirkt sich auf den Elterngeldbezug aus und es sind zwingend 3 Basis-Elterngeld-Monate anzukreuzen, da sich der EG-Bezug ja auf die Lebensmonate bezieht.
Nun aber meine Frage: wie verhält sich das bei Beamtinnen, die keine Mutterschaftsleistungen erhalten, da ja die Dienstbezüge während der MuSchu-Fristen weitergezahlt werden? Werden dann hier auch zwingend 3 Basis-Elterngeld-Monate abgezogen, sofern sich die MuSchu-Frist aufgrund eines vorzeitigen ET um ein paar Tage nach verlängert? (ich rede hier nicht von Frühchen, bei denen die MuSchuFrist ja ohnehin 12 Wochen beträgt)
Die 8 Wochen MuSchu sind ja auch bei Beamtinnen zwingend als zwei Basis-EG-Monate anzugeben - ist nur die Frage, ob es hier auch diese Regelung gibt mit dem 3. Monat, wenn das Kind ein paar Tage vor dem errechneten ET kommt.
Viele Grüße an alle Lesenden