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[Allg] Frage zum Elterngeldbezug bei Beamten
0esli0:
Hallo zusammen,
beim Antrag auf Elterngeld sind für die 8-wöchige Mutterschutzfrist ja zwingend zwei Basis-Elterngeld-Monate anzukreuzen.
Bei Müttern, die Mutterschaftsleistungen erhalten und deren Entbindung ein paar Tage vor dem errechneten ET stattfindet, geht die Mutterschutzfrist ja ggf. bis in den 3. Lebensmonat des Kindes hinein und sie erhalten anteilige Mutterschaftsleistungen für die „angehangenen“ Tage. Dies wirkt sich auf den Elterngeldbezug aus und es sind zwingend 3 Basis-Elterngeld-Monate anzukreuzen, da sich der EG-Bezug ja auf die Lebensmonate bezieht.
Nun aber meine Frage: wie verhält sich das bei Beamtinnen, die keine Mutterschaftsleistungen erhalten, da ja die Dienstbezüge während der MuSchu-Fristen weitergezahlt werden? Werden dann hier auch zwingend 3 Basis-Elterngeld-Monate abgezogen, sofern sich die MuSchu-Frist aufgrund eines vorzeitigen ET um ein paar Tage nach verlängert? (ich rede hier nicht von Frühchen, bei denen die MuSchuFrist ja ohnehin 12 Wochen beträgt)
Die 8 Wochen MuSchu sind ja auch bei Beamtinnen zwingend als zwei Basis-EG-Monate anzugeben - ist nur die Frage, ob es hier auch diese Regelung gibt mit dem 3. Monat, wenn das Kind ein paar Tage vor dem errechneten ET kommt.
Viele Grüße an alle Lesenden
Hejo1909:
Bei uns war die Situation ähnlich, Kind kam ein paar Tage früher, sodass sich die anschließende Mutterschutzzeit verlängert hat. Die Elterngeldstelle hat dann ab dem 3. LM des Kindes das EG anteilig angesetzt und in den folgenden Monaten voll.
0esli0:
--- Zitat von: Hejo1909 am 17.01.2024 07:30 ---Bei uns war die Situation ähnlich, Kind kam ein paar Tage früher, sodass sich die anschließende Mutterschutzzeit verlängert hat. Die Elterngeldstelle hat dann ab dem 3. LM des Kindes das EG anteilig angesetzt und in den folgenden Monaten voll.
--- End quote ---
Das heißt, auch die Bezüge werden taggenau für die Mutterschutzfrist berechnet und anteilig ausgezahlt?
Danke für die Antwort! :)
EiTee:
Wenn bei dir der 15.06 als ET eingetragen ist, bekommst Du 15.06 + die 8 Wochen die normale Besoldung. Anschließend Elterngeld.
Kommt das Kind am 10.06 und ist wie auch von Dir beschrieben, kein Frühchen, gilt nach wie vor der vorher festgesetzte Zeitraum.
Also ja, die Berechnung erfolgt taggenau.
Paterlexx:
--- Zitat von: EiTee am 17.01.2024 08:41 ---Wenn bei dir der 15.06 als ET eingetragen ist, bekommst Du 15.06 + die 8 Wochen die normale Besoldung. Anschließend Elterngeld.
Kommt das Kind am 10.06 und ist wie auch von Dir beschrieben, kein Frühchen, gilt nach wie vor der vorher festgesetzte Zeitraum.
Also ja, die Berechnung erfolgt taggenau.
--- End quote ---
andere Frage...wenn doch in den meisten Bundesländern die Elterngeldbezüge deutlich unter dem Einkommen sind, müsste doch der Dienstherr die Differenz nachschießen oder?
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