Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Frage zum Elterngeldbezug bei Beamten
SchrödingersKatze:
Auf welcher Grundlage sollte er das erhöhen müssen?
Paterlexx:
--- Zitat von: SchrödingersKatze am 18.01.2024 19:09 ---Auf welcher Grundlage sollte er das erhöhen müssen?
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In HH zum Beispiel sorgt das neue Besoldungsstrukturgesetz dafür, dass nun ja die gesamte Beamtenfamilie betrachtet wird. Bedeutet halt auch, die Arge (Hat eh nie gezahlt, wenn ein Beamter im Haushalt war) ist eigentlich nicht mehr zuständig. Zuständig ist jetzt der ZPD.
Angelsaxe:
--- Zitat von: Paterlexx am 18.01.2024 14:50 ---
--- Zitat von: EiTee am 17.01.2024 08:41 ---Wenn bei dir der 15.06 als ET eingetragen ist, bekommst Du 15.06 + die 8 Wochen die normale Besoldung. Anschließend Elterngeld.
Kommt das Kind am 10.06 und ist wie auch von Dir beschrieben, kein Frühchen, gilt nach wie vor der vorher festgesetzte Zeitraum.
Also ja, die Berechnung erfolgt taggenau.
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andere Frage...wenn doch in den meisten Bundesländern die Elterngeldbezüge deutlich unter dem Einkommen sind, müsste doch der Dienstherr die Differenz nachschießen oder?
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Ha ha ha! Schön wärs... da wäre ich (als Vater) aber deutlich länger zu Hause geblieben. :D
Das Elterngeld ist doch überall gleich (Standard 65% vom Gehalt) und gedeckelt bei 1.800,-- € oder ist das irgendwo anders?
nevarro:
--- Zitat von: Angelsaxe am 22.01.2024 08:16 ---Ha ha ha! Schön wärs... da wäre ich (als Vater) aber deutlich länger zu Hause geblieben. :D
Das Elterngeld ist doch überall gleich (Standard 65% vom Gehalt) und gedeckelt bei 1.800,-- € oder ist das irgendwo anders?
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Nein, das hast Du genau richtig wiedergegeben. Das eigentliche Problem sehe ich auch eher darin, dass die 1.800 Euro als Obergrenze vor über zehn Jahren festgelegt worden sind. Seitdem beträgt der Kaufkraftverlust jedoch über 21%. Das Elterngeld müsste eigentlich fast 500 Euro höher ausfallen, um die gleiche Wirkung 2024 zu haben.
Angelsaxe:
Wir schweifen etwas von der Ursprungsfrage ab, aber ich stimme dir zu. Eine Deckelung mag irgendwo in Ordnung sein, aber allein 65% sind ein Einschnitt. Und durch die Deckelung sackt das auch schnell auf 50% und weniger ab - das ist für Familien, bei denen eine Person das Haupteinkommen erwirtschaftet schon hart.
Ein Aus- oder zumindest Angleich wäre hier durchaus eine willkommene Sache. Oder wenigstens die Fortgewährung des Familienzuschlags, Entlastung bei der KV oder was auch immer.
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